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Sendung vom 18.01.2002: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki
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==== Nachspiel ====
==== Nachspiel ====
   
   
Kurz nach dem Verbrechen, im Herbst 2000, wird ein 16-jähriger Tatverdächtiger festgenommen, später jedoch wieder freigelassen, da seine DNA nicht mit der des Täters übereinstimmt. Die Medien spekulieren allerdings auch in den Jahren danach weiter, ob er nicht doch als Täter in Frage kommt.
Wie in der Nachbesprechung bei XY bereits berichtet wurde, wurde ungefähr zwei Wochen nach dieser grausamen Tat ein 16-Jähriger unter dringendem Tatverdacht aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Böblingen in Untersuchungshaft genommen. Zu dieser Festnahme kam es durch einen Hinweis aus der Bevölkerung sowie eigener, auffälliger Angaben des Jugendlichen bezüglich des Todes von Tobias. Ein Abgleich der DNA des Jugendlichen mit den an der Kleidung von Tobias gefundenen DNA-Spuren widerlegte jedoch den dringenden Tatverdacht, sodass der Jugendliche etwa vier Wochen später wieder freigelassen und das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Die Eltern von Tobias wandten sich gegen diese Einstellungsverfügung und strebten nach erfolgloser Beschwerde ein Klageerzwingungsverfahren gegen diese ablehnende Entscheidung vor dem OLG Stuttgart an. Dieses wurde im Juli 2007 als unbegründet zurückgewiesen.


In der Sendung suchte die Kripo auch nach einem weiteren Mann, der auffiel, weil er das Grab des Opfers besuchte. Dieser Mann wurde noch während der Sendung ermittelt und scheidet als Täter aus. ''(Quellen ?)''
Zwischenzeitlich wurden seitens der Ermittlungsbehörden immer wieder Personen mit Bezug zum Opfer oder Tatort überprüft wie beispielsweise Jäger, Angler, Waldarbeiter, Pilzsammler oder Eigentümer von dem Weiher nahegelegenen Grundstücken. Auch wurden Profiler des LKA Stuttgart hinzugezogen, die zu dem Ergebnis kamen, dass der Täter Tatortbezug haben müsse, er also in der Nähe des Weihers wohne oder arbeite. Begründet wurde dies mit der Abgeschiedenheit des Weihers. Doch auch diese Informationen trugen nicht zur Aufklärung des Mordes an Tobias bei. Auch noch Jahre nach dem grausamen Mord an Tobias wurden von den Ermittlungsbehörden über tausend Hinweise abgearbeitet. Auch wurde die DNA von insgesamt knapp 13.000 männlichen Personen mit den an der Leiche des Jungen gefundenen DNA-Spuren abgeglichen und europaweit in den polizeilichen Datenbanken hinterlegt. Weiter wurden Parallelen zu anderen Fällen von sexuellem Missbrauch mit Kinderbezug gesucht. All diese Maßnahmen blieben jedoch ohne Erfolg.


Anfang 2007 wurden weitere Speicheltests durchgeführt. Damit sollte geklärt werden, ob die Blutspur, die auf der Kleidung von Tobias gefunden wurde, möglicherweise doch nicht vom Täter stammt. Die neuen Ermittlungen hat die Kritik der Eltern des ermordeten Tobias ausgelöst. In einem Zeitungsinterview hatten sie Mitte September Staatsanwaltschaft und Polizei unter anderem vorgeworfen, dass Freunde ihres Sohnes keinem Speicheltest unterzogen worden seien. Mitte November besuchten deshalb Böblinger Kripobeamte die Eltern, um sich "nach möglichen weiteren Kontaktpersonen von Tobias", so Bettina Vetter, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart, zu erkundigen. (Quelle: Stuttgarter Nachrichten, 21. Dezember 2006)
Erst im Jahre 2011 -knapp 11 Jahre nach der Tat- gelang den Ermittlungsbehörden zufälligerweise der Durchbruch:
Das LKA Rheinland-Pfalz ermittelte und recherchierte damals im Internet bezüglich Kinderpornografie. In diesem Rahmen stießen die Beamten auf einen 47-jährigen Mann aus dem Landkreis Esslingen, der kinderpornografisches Material im Internet angeboten hatte. Im Wege der Amtshilfe wurde am 23. August 2011 die Wohnung des Tatverdächtigen von den Beamten des LKA Stuttgart durchsucht. In der Wohnung fanden die Ermittler neben dem vermuteten kinderpornografischen Material auch Zeitungsausschnitte über den Mord an Tobias sowie Fotos eines abgetrennten Geschlechtsteils. Der 47-jährige Rolf H. wurde umgehend festgenommen. Nachdem er auf der Wache zunächst angab, Tobias bei einer Fahrradtour leblos hinter der Fischerhütte am Dörschachsee gefunden zu haben, gestand er kurze Zeit später den Mord an dem Jungen.  


Am 23. August 2011, fast elf Jahre nach dem Mord wurde ein 47-jähriger Tatverdächtiger festgenommen. Zum Auftakt des Prozesses im März 2012 legte Rolf H. ein umfassendes Geständnis ab. (Quelle: [https://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13911122/Als-Tobias-strampelte-stach-der-Paedophile-38-Mal-zu.html ''Als Tobias strampelte, stach der Pädophile 38 Mal zu''] - Welt.de vom 08.03.2012)
Den Weiher habe er von einer früheren Radtour gekannt, die abgetrennten Genitalien habe er zuhause nochmals untersucht. Der Mann schilderte den Ermittlern die Tat in allen grausamen Einzelheiten und verfügte über Täterwissen, also Informationen, die zuvor nicht von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht wurden. Ein Abgleich der DNA des Mannes mit den Blutspuren, die an der Kleidung von Tobias gefunden wurden, bestätigte die Täterschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt war er polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Aufgrund dieser Erkenntnisse erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen Mordes und versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern gegen den Mann.


Das Urteil wurde im Mai 2012 gesprochen: Lebenslange Haft und die Feststellung der besonders schweren Schuld. Zudem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung des Täters an. (Quelle: [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-tobias-taeter-rolf-h-muss-lebenslang-hinter-gitter-a-833458.html ''"Mörder von Tobias muss lebenslang hinter Gitter"''] - Spiegel online vom 16.05.2012)
Der Fall wurde vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt, es wurden 15 Verhandlungstage zur Aufklärung und Aburteilung des grausamen Verbrechens eingeplant. Die Eltern von Tobias sowie dessen Bruder traten im Prozess als Nebenkläger auf. Bevor der Angeklagte sich zu der Tat äußerte, beantragte sein Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Begründung, sein Mandant könne ansonsten als „abartiges Monster“ abgestempelt werden. Staatsanwaltschaft sowie Nebenklägervertreter sprachen sich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Antrag der Verteidigung wurde seitens des Gerichts mit der Begründung abgelehnt, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung der schweren Tat bestehe.
 
Wie bereits zuvor im polizeilichen Verhör schilderte der Angeklagte vor Gericht die grausamen Einzelheiten der Tat. Er gab an, Tatmotiv sei einzig und alleine seine Triebbefriedigung gewesen. Das Butterfly-Messer habe er mitgeführt, falls sich zufällig die Gelegenheit ergebe und er auf ein Kind treffe. Nach der Tat sei er hin- und hergerissen gewesen zwischen Verachtung für sein Tun und dem Verlangen, nochmals etwas Ähnliches zu tun. Für seine Tat halte er selbst die Todesstrafe für angemessen. Der vom Gericht hinzugezogene psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten im Prozess schwere seelische Abartigkeit und sprach sich für eine Unterbringung in der Psychiatrie aus. Er ging davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei. Unklar blieb, ob der Angeklagte so therapierbar war, dass eine erneute Tat dieser Art verhindert werden könnte.
 
Aufgrund der Erkenntnisse der Hauptverhandlung bezüglich der Tötung von Tobias wurde Rolf H. am 16. Mai 2012 vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes und versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Weiter stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren ist somit ausgeschlossen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass zwar eine schwere Störung des Sexualverhaltens des Angeklagten vorliege, dies jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe.
 
Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten, mit welcher er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das LG Stuttgart beanstandete, wurde vom BGH als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.


In der '''[[Sendung vom 21.09.2011]]''' wird über die Aufklärung des Mordfalles berichtet.
In der '''[[Sendung vom 21.09.2011]]''' wird über die Aufklärung des Mordfalles berichtet.

Version vom 23. März 2019, 16:32 Uhr

Filmfälle

Mord an Tobias (Mord am Weiher)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Böblingen
  • Kommissar im Studio: Kriminalkommissar Jürgen Schüßler
  • Tattag: 30. Oktober 2000, zwischen 16:30 Uhr und 19:00 Uhr
  • Tatort: Dörschachweiher zwischen Dettenhausen und Weil im Schönbuch
  • Details: 11-jähriger Tobias D. aus Weil im Schönbuch; verbringt viel Zeit im Freien; begeisterter Fahrradfahrer; ist bei jedem Wetter draußen unterwegs; ist am Tattag zunächst mit seinem Bruder in der Stadt unterwegs; Ferienanfang; toben herum; zahlen Geld auf ihr Sparbuch ein; gehen heim; Bruder fährt von dort aus zu einem Kumpel; Tobias will an einem einsamen Weiher am Ortsrand angeln; alleine unterwegs; soll bis 17:30 Uhr wieder zu Hause sein; wird gegen 16:00 Uhr von befreundeten Kindern gesehen; lädt sie zum angeln ein, doch sie lehnen ab; Tobias fährt alleine weiter; gegen 16:30 Uhr wird ein dunkler großer PKW von den spielenden Kindern gesehen, der sich dem Wald nähert; Tobias ist gegen 19:30 Uhr noch nicht zurückgekehrt; besorgte Eltern; Mutter sucht erfolglos am Weiher; Vater kommt heim und begibt sich allein auf die Suche; findet sein Fahrrad am Waldrand; findet am Steg die Angelutensilien des 11-Jährigen; Vater ruft die Polizei; erneute Suche gegen 22:00 Uhr; Vater hilft; findet bei der Suche eigenständig die Leiche seines Sohnes; auf grausame Weise erstochen worden; 37 Messerstiche; DNA-Spuren des Täters gesichert; Tatverdächtiger wurde nach DNA-Abgleich freigelassen; über 12.000 Personen wurden überprüft; 27. Juli 2001: merkwürdiger Grabbesucher; erkundigt sich nach dem Grab des Jungen; sehr detailliertes Phantombild; zudem zwei Phantombilder zu zwei Männern, die sich am 29. Oktober 2000 bei Passanten nach dem Weiher erkundigt haben; osteuropäischer Akzent; Phantombild eines Mannes, der einige Stunden vor dem Mord am Weiher Zigaretten rauchte; leere Zigarettenschachtel im Weiher gefunden;
  • Zitate: "Was wollt ihr denn heute machen?" "Dreimal darfst du raten, Mama. Was machen die wohl?" "Computerspiele." "Logisch."
  • Besonderheiten: besonders mitreißende Filmmusik
  • Belohnung: 18.000€
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

Wie in der Nachbesprechung bei XY bereits berichtet wurde, wurde ungefähr zwei Wochen nach dieser grausamen Tat ein 16-Jähriger unter dringendem Tatverdacht aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Böblingen in Untersuchungshaft genommen. Zu dieser Festnahme kam es durch einen Hinweis aus der Bevölkerung sowie eigener, auffälliger Angaben des Jugendlichen bezüglich des Todes von Tobias. Ein Abgleich der DNA des Jugendlichen mit den an der Kleidung von Tobias gefundenen DNA-Spuren widerlegte jedoch den dringenden Tatverdacht, sodass der Jugendliche etwa vier Wochen später wieder freigelassen und das Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt wurde. Die Eltern von Tobias wandten sich gegen diese Einstellungsverfügung und strebten nach erfolgloser Beschwerde ein Klageerzwingungsverfahren gegen diese ablehnende Entscheidung vor dem OLG Stuttgart an. Dieses wurde im Juli 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

Zwischenzeitlich wurden seitens der Ermittlungsbehörden immer wieder Personen mit Bezug zum Opfer oder Tatort überprüft wie beispielsweise Jäger, Angler, Waldarbeiter, Pilzsammler oder Eigentümer von dem Weiher nahegelegenen Grundstücken. Auch wurden Profiler des LKA Stuttgart hinzugezogen, die zu dem Ergebnis kamen, dass der Täter Tatortbezug haben müsse, er also in der Nähe des Weihers wohne oder arbeite. Begründet wurde dies mit der Abgeschiedenheit des Weihers. Doch auch diese Informationen trugen nicht zur Aufklärung des Mordes an Tobias bei. Auch noch Jahre nach dem grausamen Mord an Tobias wurden von den Ermittlungsbehörden über tausend Hinweise abgearbeitet. Auch wurde die DNA von insgesamt knapp 13.000 männlichen Personen mit den an der Leiche des Jungen gefundenen DNA-Spuren abgeglichen und europaweit in den polizeilichen Datenbanken hinterlegt. Weiter wurden Parallelen zu anderen Fällen von sexuellem Missbrauch mit Kinderbezug gesucht. All diese Maßnahmen blieben jedoch ohne Erfolg.

Erst im Jahre 2011 -knapp 11 Jahre nach der Tat- gelang den Ermittlungsbehörden zufälligerweise der Durchbruch: Das LKA Rheinland-Pfalz ermittelte und recherchierte damals im Internet bezüglich Kinderpornografie. In diesem Rahmen stießen die Beamten auf einen 47-jährigen Mann aus dem Landkreis Esslingen, der kinderpornografisches Material im Internet angeboten hatte. Im Wege der Amtshilfe wurde am 23. August 2011 die Wohnung des Tatverdächtigen von den Beamten des LKA Stuttgart durchsucht. In der Wohnung fanden die Ermittler neben dem vermuteten kinderpornografischen Material auch Zeitungsausschnitte über den Mord an Tobias sowie Fotos eines abgetrennten Geschlechtsteils. Der 47-jährige Rolf H. wurde umgehend festgenommen. Nachdem er auf der Wache zunächst angab, Tobias bei einer Fahrradtour leblos hinter der Fischerhütte am Dörschachsee gefunden zu haben, gestand er kurze Zeit später den Mord an dem Jungen.

Den Weiher habe er von einer früheren Radtour gekannt, die abgetrennten Genitalien habe er zuhause nochmals untersucht. Der Mann schilderte den Ermittlern die Tat in allen grausamen Einzelheiten und verfügte über Täterwissen, also Informationen, die zuvor nicht von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht wurden. Ein Abgleich der DNA des Mannes mit den Blutspuren, die an der Kleidung von Tobias gefunden wurden, bestätigte die Täterschaft. Bis zu diesem Zeitpunkt war er polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Aufgrund dieser Erkenntnisse erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen Mordes und versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern gegen den Mann.

Der Fall wurde vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt, es wurden 15 Verhandlungstage zur Aufklärung und Aburteilung des grausamen Verbrechens eingeplant. Die Eltern von Tobias sowie dessen Bruder traten im Prozess als Nebenkläger auf. Bevor der Angeklagte sich zu der Tat äußerte, beantragte sein Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Begründung, sein Mandant könne ansonsten als „abartiges Monster“ abgestempelt werden. Staatsanwaltschaft sowie Nebenklägervertreter sprachen sich gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Antrag der Verteidigung wurde seitens des Gerichts mit der Begründung abgelehnt, dass ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung der schweren Tat bestehe.

Wie bereits zuvor im polizeilichen Verhör schilderte der Angeklagte vor Gericht die grausamen Einzelheiten der Tat. Er gab an, Tatmotiv sei einzig und alleine seine Triebbefriedigung gewesen. Das Butterfly-Messer habe er mitgeführt, falls sich zufällig die Gelegenheit ergebe und er auf ein Kind treffe. Nach der Tat sei er hin- und hergerissen gewesen zwischen Verachtung für sein Tun und dem Verlangen, nochmals etwas Ähnliches zu tun. Für seine Tat halte er selbst die Todesstrafe für angemessen. Der vom Gericht hinzugezogene psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten im Prozess schwere seelische Abartigkeit und sprach sich für eine Unterbringung in der Psychiatrie aus. Er ging davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich vermindert gewesen sei. Unklar blieb, ob der Angeklagte so therapierbar war, dass eine erneute Tat dieser Art verhindert werden könnte.

Aufgrund der Erkenntnisse der Hauptverhandlung bezüglich der Tötung von Tobias wurde Rolf H. am 16. Mai 2012 vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes und versuchter besonders schwerer sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Weiter stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung frühestens nach 15 Jahren ist somit ausgeschlossen. Das Gericht kam zu dem Entschluss, dass zwar eine schwere Störung des Sexualverhaltens des Angeklagten vorliege, dies jedoch zu keiner relevanten Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe.

Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten, mit welcher er insbesondere die Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das LG Stuttgart beanstandete, wurde vom BGH als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

In der Sendung vom 21.09.2011 wird über die Aufklärung des Mordfalles berichtet.

Raubüberfall auf zwei Postbeamte (Geldkoffer)

Inhalt

  • Dienststelle: Kapo Schwyz
  • Kommissar im Studio: Stellvertretender Kripochef Simon Brun
  • Tattag: 15. Juni 2001
  • Tatort: Pfäffikon
  • Tatverdächtig: 2 unbekannte Männer
  • Belohnung: 15.000 SFR
  • Details: Sicherheitskoffer; Mega-Wischblende; rote Farbe; Hausmeister kriegt die Lampe nicht repariert
  • Bewertung: *
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Mord an Filippo B. (Mord im Park)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Nürtingen
  • Kommissar im Studio: Richard Weis
  • Tattag: 10. Mai 2000
  • Tatort: Nürtingen, Galgenberg
  • Tatverdächtig: nicht bekannt
  • Belohnung: 1.500 EUR
  • Details: Sizilianer; Neigungen; lästige Nachbarin; Blicke im Café; Cruising-Area; am Galgenberg erschlagen; Hund Hanno
  • Bewertung: ***
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Mord an Karola Sch. (Horaser Weg)

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Fulda
  • Kommissar im Studio: Thomas Langer
  • Tattag: 15./16. Januar 1999
  • Tatort: Wohnung des Opfers
  • Tatverdächtig: 2 unbekannte Männer
  • Belohnung: 4.000 EUR (wurde in der Spätsendung von privater Seite auf 9.000 Euro erhöht)
  • Details: Kräuter und Heiltees; mehrere Einbrüche; Neffen-Schelte; Streichhölzer; Ritual-Mord?
  • Bewertung: ***
  • Status: geklärt

Nachspiel

Die Klärung des Falls wird in der Sendung vom 13.06.2003 vermeldet. DNA-Spuren führten schließlich zu den beiden Tätern, die in der Wohnung der alten Dame nach angeblich dort versteckten Waffen gesucht hatten. Tatsächlich hat es dieses Waffenversteck aber nie gegeben, die alte Dame musste also wegen falscher Informationen sterben.

Die Studiofälle der Sendung:

  • SF 1: LKA Bremen - Mord an Adelina: 10-jährige Adelina P.; Oberkommissar Dirk Siemering vom LKA Bremen, Leiter der „SOKO Adelina“ bei Rudi im Studio; Zwei unter dem Laub verdeckte Badeanzüge unmittelbar am Tatort in der Nähe der Leiche gefunden; Fallanalyse betätigt Vermutung der Polizei einer Sexualstraftat; Bei dem Täter könnte es sich um einen transvestitisch veranlagten Fetischisten handeln; Polizeivideo von der Suche im "Pastorenwäldchen" in der Lester Marsch; Unter anderem vier weitere Badeanzüge und drei Stumpfhosen als weiter Spuren gefunden; wurden wahrscheinlich über mehrere Jahre hinweg dort verscharrt; Bilder von einigen der gefundenen Badeanzüge werden gezeigt und nach deren Herkunft gefragt; Belohnung 10.000 €.
  • SF 2: Interpol Wien - Fahndung nach Jianping W.; Chinese; gesucht wegen Mordes an zwei Frauen; wieder Polizeivideo von der Wohnung, in der die Leichen gefunden wurden; Glücksspielszene von Chinesen
  • SF 3: BKA Wiesbaden - Mord an einem Mann; Kommissar Wim van Ham im Studio; er moderiert im holländischen Fernsehen die Sendung "Opsporing Verzoocht", die holländische Ausgabe von XY; Die Tat geschah in Amsterdam; Betrug im Cafeshop; Überwachungskamera im Lokal vermutlich ein Deutscher und ein Nordafrikaner
  • SF 4: BKA Wiesbaden - Fahndung nach Dr. Holger-Ludwig P.; ehemaliger Staatssekretär; 3,8 Millionen Mark Bestechungsgeld; Waffengeschäft mit Saudi-Arabien und einer deutschen Firma

Geklärt: Der Gesuchte konnte nach fünfjähriger Flucht in Frankreich verhaftet werden. Bekanntgabe in der Sendung vom 05.08.2004.

XY Gelöst - der Rückblick

Zwischenergebnisse aus früheren Sendungen:

  • keine Zwischenergebnisse in dieser Sendung.

XY Gelöst:

  • FF 1 der Sendung vom 03.05.1991: Es geht tief in die Ede-Zeit zurück: Der Sexualmord an Sabine St. konnte durch die DNA-Analyse aufgeklärt werden. Ein heute 33-jähriger Hanauer, der bereits wegen anderer Taten im Gefängnis sitzt.
  • SF x der Sendung vom 09.11.2001: Der vom LKA Hessen gesuchte Weißrusse Wladimir W., der in Deutschland einen Mord begangen haben soll, konnte in seiner Heimat festgenommen werden.
  • SF x der Sendung vom 09.11.2001: Auch eine schweizerische Personenfahndung konnte geklärt werden. Der aus dem Gefängnis geflohene Mörder Julius B. galt im Gefängnis als Musterhäftling. Daher durfte er bislang außerhalb der Gefängnismauern als Melker arbeiten. Er nutzte dies am 15.10.2001 zur Flucht. Jetzt wurde ihm der Fahndungsdruck zu groß und er kehrte am 12.12.2001 freiwillig in die Strafanstalt zurück. Stephan Schifferer dazu: „Mit dem Kühe Melken dürfte es jetzt aber vorbei sein“.

Bemerkungen

  • Erste Sendung mit Rudi als Moderator.
  • Leicht veränderter Vorspann.
  • Hervorragende Sprechertexte in Filmfall 1 und 4. Die Sprecherin ist Christiane Blumhoff
  • Musik in Film 1.
  • Ein Studiofall in Zusammenarbeit mit "Opsporing Verzocht".
  • Außerdem verbesserte Homepage und Vorstellung des XY-Preises.

Vorherige Sendung: Sendung vom 07.12.2001

Nächste Sendung: Sendung vom 01.03.2002

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