Nächste Ausgabe von "Aktenzeichen XY … ungelöst" in 5 Tagen (am 6. November 2024) um 20:15 Uhr im ZDF!

Sendung vom 06.02.1987

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki
Version vom 1. Mai 2019, 11:08 Uhr von Noware (Diskussion | Beiträge) (→‎Nachspiel: Rekonstruktion des weiteren Verfahrensgangs nach der "Aufklärung" in XY an Hand des Untersuchungsberichts des Baden-Württembergischen Landtags in Sachen F. GmbH & Co KG)
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Filmfälle

Mord an Marianne H. ("Brennende Marianne")

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Schweinfurt
  • Kommissar im Studio: Kriminaloberkommissar Herbert Then
  • Tattag: 9. Oktober 1986
  • Belohnung: 10.000 DM
  • Details: Opel Ascona in Flammen; bei lebendigem Leib verbrannt; Schreibkraft bei der Polizei; ihre Nervosität fällt auf; rätselhafter Brief; will einkaufen, fährt aber in völlig entgegengesetzte Richtung; mysteriös
  • Zitate: "Da ist wohl nichts mehr zu machen"
  • Bewertung: ***
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Der YouTube - User 'holziba' schrieb: "Meine Nachfrage bei der Polizeiinspektion Feuchtwangen, wo Marianne H. als Schreibkraft gearbeitet hat, hat allerdings ergeben, dass weder von einem Mordfall gesprochen wird, noch bekannt ist, was genau sich abgespielt hat."
Ein Artikel der Main-Post von 2015 (mit Screenshots aus der XY-Sendung) Ungelöste Kriminalfälle: Der geheimnisvolle Beifahrer Quelle: © Main-Post

Raubüberfall auf Baulöwen

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Ettlingen
  • Kommissar im Studio: Kriminaloberkommissar Mario Petzold
  • Tattag: 12 Mai 1986
  • Details: Farbenfabrikant; Wohnungsannoncen; Ehefrau mit Kind ist während Tat weg
  • Bewertung: *
  • Status: geklärt

Nachspiel

Von der Klärung kann Sabine in der Sendung vom 11.01.1991 berichten: Bei einer Wohnungsdurchsuchung konnte bei einem bereits inhaftierten Mann ein Seidenteppich aus dem Besitz des Opfers sichergestellt werden. Der Täter war nach Zuschauerhinweisen bereits kurz nach der Sendung in das Visier der Fahnder geraten, damals reichten die Beweise aber nicht für eine Festnahme aus.


Hinter diesem Fall, der in XY als schlichter, recht klassicher Raubüberfall daherkommt, steckt eine spannende Geschichte.

Bei dem im Film als Herr Schrader bezeichneten mutmaßlichen Opfer handelt es sich tatsächlich um Herrn Schm., einen der Gründer der F. GmbH & Co KG, eine Firma, die lt. Wikipedia für den bis [1999] schwersten Fall von Wirtschaftskriminalität in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland steht.

Die Vorgänge um Schm. und die Firma F. waren in der Folge Gegenstand eines Untersuchungsausschusses des Baden-Württembergischen Landtags. Dieser hat einen 1154 Seiten starken Untersuchungsbericht vorgelegt, in dem der in XY dargestellte Fall auf den Seiten 53 bis 151 sowie 986 bis 990 in aller Ausführlichkeit behandelt wird.

Zur Ausstrahlung des Falles in XY berichtete der Kriminalbeamte [Pe.], der damals auch im XY-Studio war, dem Untersuchungsausschuss (S. 90):

Wenige Tage nach der Tat habe man durch Herrn [Schm.] und die Haushälterin, Frau [Ba., geb. El.], Phantombilder fertigen lassen. Frau [Ba., geb. El.] sei dabei in der Lage gewesen, ein Bild zu erstellen, was, wie sich später herausgestellt habe, den einen Täter, den [Sche.], genauestens gezeigt habe.

Erste Hinweise auf [Sche.] als einen der Täter habe dann die Darstellung des Falles in der Fernsehsendung „XY-Ungelöst“ erbracht. Ein Kollege der Kriminalpolizei in Neustadt/Weinstraße habe [Sche.] auf dem veröffentlichten Phantombild erkannt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung der geschiedenen Ehefrau des [Sche.] habe man in einem Zimmer unter dem Dach einen Teppich, einen Seiden-Kayseri, gefunden. Ein Gutachter habe diesen Teppich als aus dem Raubüberfall von Ettlingen stammend erkannt.

Ein weiterer Hinweis aufgrund der „XY-Sendung“ sei von einem Juwelier gekommen, welcher ein Schmetterlingscollier für Frau [Schö.] umgearbeitet habe. Zur Herkunft des Schmucks habe Frau [Schö.] angegeben, dass sie dieses von Herrn [Sche.] erhalten habe, welcher zeitweise im gleichen Haus eine Wohnung gehabt habe. Sie habe sich während der Abwesenheit [Sche.]s um diese Wohnung gekümmert, dafür habe er ihr das Collier geschenkt.

Zum weiteren Verfahrensgang nach der von Sabine berichteten "Aufklärung" des Falles heißt es im Untersuchungsbericht unter anderem (S. 108f):

Im Jahre 1990 konnte der Beschuldigte [Sche.] als einer der beiden von [Schm.] genannten Täter ermittelt werden. Gegen ihn ist am 11. Oktober 1991 Anklage wegen schweren Raubes u. a. zum Landgericht Karlsruhe erhoben worden. Allerdings hat das Landgericht mit Beschluss vom 19. Januar 1994 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt.

Da zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Ermittlungsansätze vorhanden waren, wurde das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossen.

Die Ermittlungen wurden allerdings wieder aufgenommen und fortgeführt, nachdem der Beschuldigte [Sche.] im Rahmen seiner Vernehmung vom 11. Mai 1995 im Verfahren der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern [Aktenzeichen] ein Geständnis in Bezug auf die Tat [...] abgelegt und angegeben hat, es habe sich um einen fingierten Überfall gehandelt, der mit [Schm.] abgesprochen gewesen sei. Aufgrund dieser Angaben des Beschuldigten [Sche.], die er bei seiner polizeilichen Vernehmung vom 26. Juni 1995 konkretisiert und den weiteren Mittäter [Schö.] benannt hat, sowie aufgrund des Umstandes, dass auch [Schö.] ein Geständnis abgelegt und die von [Sche.] geschilderte Absprache des Raubüberfalles mit [Schm.] bestätigt hat, war gegen [Schm.] ein dringender Tatverdacht für eine Mittäterschaft an dem schweren Raub begründet. Dieser dringende Tatverdacht besteht jedoch nicht fort und es ist auch kein hinreichender Tatverdacht, d. h. die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Beschuldigten [Schm.], gegeben.

In der Folge wurde das Verfahren gegen [Schm.] von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit Verfügung vom 15. Mai 1996 eingestellt (S. 107).

Weiter heißt es (S. 986ff):

Nachdem [Sche.] am 26. März 1996 durch das Landgericht Kaiserslautern in anderer Sache zu der höchst möglichen zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden war, wurde hinsichtlich des Vorwurfs der Beteiligung in vorliegender Sache durch die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung gem. § 154 StPO abgesehen, weil auch bei einer Verurteilung eine über die bereits verhängten 15 Jahre hinausgehende Strafe aus Rechtsgründen nicht möglich gewesen wäre.

Gegen [Schö.] hingegen wurde am 22. Juni 1996 Anklage zum Amtsgericht Karlsruhe erhoben und die Verurteilung wegen schweren Raubes zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten erwirkt.

Mit Verfügung vom 18. Februar 2000 – also kurz nach der Verhaftung [Schm.]s im [F.]-Hauptverfahren – hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Raub-Ermittlungsverfahren nochmals wieder aufgenommen, nachdem der Karlsruher Rechtsanwalt [Ku.] in einer Strafanzeige gegen [Schm.] vortrug, er habe erfahren, dass [Schö.] bereits geraume Zeit vor der Durchführung des Überfalls einem Zeugen von dem Angebot [Schm.]s, einen inszenierten Raubüberfall auf ihn gegen Entgelt auszuführen, erzählt habe.

[Die weiteren Ermittlungen erbrachten jedoch wiederum] keinen Ansatz zum Nachweis einer Beteiligung des [Schm.] an dem Raub. Am 10. September 2001

erfolgte daher die erneute Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen [Schm.] wegen Beteiligung an dem Raub.

Am 16. Januar 2002 ging eine anonymen Anzeige gegen [Schm.] bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein. Daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren erneut wieder aufgenommen. Im Bericht heißt es dazu (S. 151):

Nach dem Ergebnis dieser Ermittlungen habe [die zuständige Staatsanwältin] das Verfahren am 12. August 2002 erneut eingestellt.

In dem oben verlinkten Untersuchungsbericht sind ferner diverse Auszüge aus Befragungen der Beschuldigten [Sche.] und [Schö.] sowie deren o.a. "Geständnisse" des "fingierten Überfalls" detailliert nachzulesen. Darüber hinaus wurden die Beschuldigten, das mutmaßliche Opfer sowie zahlreiche in das Verfahren involvierte Polizeibeamte, Staatsanwälte und Zeugen im Rahmen des Untersuchungsausschusses vernommen. Deren Aussagen sind selbstverständlich ebenfalls im Bericht enthalten. Weiter finden sich Auszüge aus den Zwischen- und Abschlussberichten der Polizei an die Staatsanwaltschaft am Ende der jeweiligen Ermittlungsphasen sowie die jeweiligen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft.

Raubüberfall und Mordversuch auf Geldboten

Inhalt

  • Dienststelle: Kripo Hamburg
  • Kommissar im Studio: Kriminalhauptmeister Manfred Trapp
  • Tattag: Donnerstag, 30. Mai 1986; ca.11:30 Uhr
  • Tatort: Hamburg - Uhlenhorst
  • Details: Kollege und die Bankangestellten haben weinerliche Stimme
  • Zitate: Ede: "Zurückgelassen wurde der Geldsack.....leer versteht sich"
  • Bewertung: *
  • Status: ungeklärt

Nachspiel

Die Studiofälle der Sendung:

  • SF 1: Interpol Wien - Suche nach unbekannten Bankräuber - Foto von Überwachungskamera und Videoaufzeichnung - Beute: 564.000 Schilling. In der Sendung vom 09.10.1987 wird bekannt gemacht, dass derselbe Täter dieselbe Bank noch einmal überfallen hatte - Beute: 107.000 Schilling

Geklärt: Der Gesuchte konnte festgenommen werden. Darüber wird in der Sendung vom 06.05.1988 berichtet. Dabei stellte sich heraus, das er ganze fünf Banküberfälle verübt hatte - Gesamtbeute: 1.500.000 Schilling

  • SF 2: Aufnahmestudio Zürich - Suche nach Trio: Piero Luigo F., Amadio B. & Mauro N. - Banküberfall (Beute 500.000 Franken) und versuchte Ermordung von zwei Polizisten - Gelten als schwer bewaffnet; 'werden in fast allen europäischen Ländern wegen einer ganzen Reihe von Straftaten gesucht'

(teilweise) Geklärt: Piero Luigo F. & Mauro N. gerieten in eine Polizeikontrolle bei Brescia und eröffneten das Feuer. Mauro N. wurde schwer verletzt, Piero Luigo F. tödlich getroffen. Darüber wird in der Sendung vom 04.12.1987 berichtet.

  • SF 3: Kripo Essen - Suche nach Sexualstraftäter Jürgen M. (Essener Unterwelt) - Verhaftet and verurteilt wegen Vergewaltigung; floh danach

Geklärt: Der Gesuchte stellte sich später selber. Darüber wird in der Sendung vom 06.05.1988 berichtet.

  • SF 4: Kripo Oldenburg - Suche nach Hergen Sch. - Einbruch bei Kunstsammler; Diebstahl von Gemälden (Picasso, Hundertwasser); Gesamtwert: 4.000.000 DM - Danach der Versicherung des Geschädigten die Gemälde verkauft gegen Zahlung von 400.000 DM

Geklärt: Nach dem 'Verkauf' lebte Hergen Sch. in München, gab sich als Filmproduzent aus, lebte in einer Villa und fuhr im Rolls Royce mit Chauffeur. 'Das erregte Verdacht und rief die Kripo auf den Plan' => Festnahme. Darüber wird in der Folgesendung berichtet.

  • SF 5: Kripo Mainz - Mordversuch an Martina R. auf einem Parkplatz - Suche nach dem unbekannten Täter; verlor seine Armbanduhr am Tatort
  • SF 6: Interpol Wien - Diebstahl im Laden; teurer Teppich (Wert: 250.000 Schilling); internationale Tätergruppe - Wer weiß wo der Teppich ist?
  • SF 7: Kripo Hamburg - Frage bzgl. der tötlichen Schießerei von Werner P. alias St.-Pauli-Killer im Hamburger Polizeipräsidium vom Juli 1986 - Suche nach Reinhard 'Ringo' K.; besorgte angeblich Waffe für Werner P.

XY Gelöst - der Rückblick

Zwischenergebnisse aus früheren Sendungen:

  • SF 1 der vorherigen Sendung: Kein konkretes Ergebnis aus Wien zur Suche nach dem Konkursbetrüger Johann S. Er konnte sich, darauf weisen einige Zuschauerhinweise hin, wahrscheinlich nach Südamerika absetzen.
  • SF 2 der vorherigen Sendung: Auch die Fahndung der schweizer Behörden nach dem Belgier Camille D., der nach einem Hafturlaub in die Schweiz geflohen war, konnte noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Ihm wird in Zürich groß angelegter Scheckbetrug vorgeworfen.
  • SF 3 der Sendung vom 10.10.1986: SF 3: Roger B., der bei einem Überfall auf einen Berner Postamt einen Beamten erschossen hatte, hat sich nach Erkenntnissen der französischen Polizei zuletzt in der Umgebung von Mülhausen im Elsass aufgehalten. Dort soll er einen Mordversuch begangen haben.

XY Gelöst:

  • SF 5 der vorherigen Sendung: Die Kripo Plön konnte mit Hilfe eines XY-Zuschauers den bewaffneten Raubüberfall auf eine Spielhalle klären, bei dem der Täter ein Beil zurückgelassen hat. Es gehörte einem 22-jährigen deutschen Soldaten aus Neumünster, der auch für den Überfall verantwortlich war. Er wollte mit dem auffälligen Beil am Tattag von seinem Standort Lübeck nach Plön fahren, stieg dann aber versehentlich ihn einen Zug ein, der in die DDR fuhr. Die Grenztruppen dort verhörten ihn zwei Stunden lang und schickten ihn dann mit dem Beil wieder in die Bundesrepublik zurück, wo ihn zunächst der MAD in Empfang nahm. Nach einer weiteren Vernehmung lies man ihn dann wieder laufen, informierte aber seine Einheit bei der Bundeswehr. Jetzt fuhr er schließlich nach Plön, wo der Überall verübt wurde. Ein Vorgesetzter des Soldaten sah dann die XY-Sendung mit der Fahndung und erinnerte sich an die Benachrichtigung des MAD und das auffällige Beil.
  • FF 2 der Sendung vom 05.12.1986: Der Mord an Heinz B., der in einem Waldstück bei St. Ingbert erschossen aufgefunden wurde ist mit großer Wahrscheinlichkeit aufgeklärt. Nach dem Hinweis eines XY-Zuschauers konnten zwei Männer festgenommen werden, von denen einer inzwischen ein Geständnis abgelegt hat. Nur die Hintergründe der Tat sind noch nicht völlig klar und die Polizei hofft, sie noch klären zu können. - Siehe auch Nachspiel zum Filmfall auf der Seite der Sendung vom 05.12.1986.
  • SF 3 der Sendung vom 12.09.1986: Oladimir M., mehrmals vorbestraft und jetzt von der Kripo Kripo Baden-Baden wegen Diebstähle in Hotels gesucht wurde in Hamburg festgenommen. Er war von einer aufmerksamen Hotelangestellten erkannt worden. Sie erinnerte sich an sein Fahndungsfoto und alarmierte sofort die Polizei.
  • SF 6 der Sendung vom 12.09.1986: Der vom LKA Wiesbaden gesuchte mutmaßliche Anlagebetrüger Bernhard K., dem in Deutschland und in der Schweiz umfangreiche Betrügereien mit Investmentgeschäften vorgeworfen werden, konnte nach einem Zuschauerhinweis in Hanau festgenommen werden.
  • FF 3 der Sendung vom 18.07.1986: Auch der Mord an Patricia "Trixi" K. ist eventuell geklärt. Ede berichtet, dass die Festnahme eines 24-jährigen Mannes im Zusammenhang mit dem Mord an der Schülerin aus Radolfzell stehen könnte. Er erwähnt auch, dass es aus heutiger Sicht nicht mehr sicher ist, dass die im Film gezeigte Entführung des Opfers mit dem weißen Golf so auch stattgefunden hat. Die Staatsanwaltschaft ist sich zum Zeitpunkt der Sendung aber sicher, dass dem wegen einer anderen, ähnlichen Tat festgenommenen Mann zumindest eine Beteiligung an dem Mord nachgewiesen kann. Bei den Vernehmungen stellte sich nämlich heraus, dass er Einzelheiten kannte, die nur nur ein Tatbeteiligter wissen kann. - Siehe auch Nachspiel zum Filmfall auf der Seite der Sendung vom 18.07.1986.
  • SF 4 der Sendung vom 18.07.1986: Der bereits mehrfach in XY gesuchte Bankräuber Lothar H. wurde in einer Konditorei in Bremerhaven verhaftet.

Bemerkungen

  • Fall 1: Ehemann des Opfers arbeitet im Fernmeldeamt, telefoniert aber von dort aus mit einem uralt - Apparat. (Anm. von Wiki - User XMindxMasterX: "Ich hab mal in einem Fernmeldeamt gearbeitet und kann sagen, dass es durchaus üblich ist, die ältesten Krücken dort zu finden")

Vorherige Sendung: Sendung vom 09.01.1987

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