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Kategorie:Musteranlagenbetrug: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Musteranlagenbetrug''' wird eine Masche bezeichnet, wo Ahnungslosen Bürgen (meist Hausfrauen oder Bauern) ein Gerät "kostenfrei" zu Demonstrationszwecken überlassen werden soll. Dafür muss natürlich ''pro forma'' ein Kaufvertrag unterschrieben werden (für das Finanzamt). Die mündlichen Absprachen ´sind natürlich nicht schriftlich festgehalten worden und damit nicht gültig. Oft wird den überrumpelten später mit einem weiteren Trick auch noch die Möglichkeit genommen einem möglichen Rechtsstreit erfolgreich zu bestreiten.
Als '''Musteranlagenbetrug''' wird eine Masche bezeichnet, wo Ahnungslosen Bürgen (meist Hausfrauen oder Bauern) ein Gerät "kostenfrei" zu Demonstrationszwecken überlassen werden soll. Dafür muss natürlich ''pro forma'' ein Kaufvertrag unterschrieben werden (für das Finanzamt). Die mündlichen Absprachen ´sind natürlich nicht schriftlich festgehalten worden und damit nicht gültig. Oft wird den überrumpelten später mit einem weiteren Trick auch noch die Möglichkeit genommen einem möglichen Rechtsstreit erfolgreich zu bestreiten.


Als Klassiker gilt die '''Melkmaschinen-Musteranlage''' aus der Sendung 002 vom 25.08.1964
Als Klassiker gilt die '''Melkmaschinen-Musteranlage''' aus der Sendung 002 vom 25.08.1964

Aktuelle Version vom 20. August 2023, 17:16 Uhr


Als Musteranlagenbetrug wird eine Masche bezeichnet, wo Ahnungslosen Bürgen (meist Hausfrauen oder Bauern) ein Gerät "kostenfrei" zu Demonstrationszwecken überlassen werden soll. Dafür muss natürlich pro forma ein Kaufvertrag unterschrieben werden (für das Finanzamt). Die mündlichen Absprachen ´sind natürlich nicht schriftlich festgehalten worden und damit nicht gültig. Oft wird den überrumpelten später mit einem weiteren Trick auch noch die Möglichkeit genommen einem möglichen Rechtsstreit erfolgreich zu bestreiten.

Als Klassiker gilt die Melkmaschinen-Musteranlage aus der Sendung 002 vom 25.08.1964

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