VF 211 (Sendung vom 21.11.2020): Unterschied zwischen den Versionen
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* '''Details:''' Marcel F. betreibt seit 5 Jahren Onlineshop "Gin&Bärchen"; verkauft Spirituosen und Süßigkeiten auch über Amazon; Mitarbeiterin erhält Mail, die scheinbar von Amazon verschickt wurde und auf eine negative | * '''Details:''' Marcel F. betreibt seit 5 Jahren Onlineshop "Gin&Bärchen"; verkauft Spirituosen und Süßigkeiten auch über Amazon; Mitarbeiterin erhält Mail, die scheinbar von Amazon verschickt wurde und auf eine negative Kundenbewertung hinweist; klickt auf enthaltenen Link; Online-Gangster jetzt mit Zugriff auf Marcel F.s Rechner; ändern Passwörter; Marcel und Mitarbeiter nun von eigenem Onlineshop ausgesperrt; eiliger Anruf bei Amazon, Unternehmen friert vorsichtshalber F.s Umsätze ein; Täter bieten jetzt wahllos höherpreisige Produkte über das Verkäuferkonto an; in Sachsen-Anhalt bestellt Rentner Herbert G. neuwertigen Kühlschrank mit Wasseranschluss zum halben Originalpreis; vertraut auf 5-Sterne-Bewertung des Gin&Bärchen-Shops; Marcel F. erhält immer häufiger Anrufe mit Nachfragen von Kunden, wo bestellte Flatscreen-TVs, Saunaöfen und Mountainbikes blieben; negative Bewertungen häufen sich; auch Herbert G. aufgebracht, da Kühlschrank nicht geliefert; Herberts Ehefrau realisiert, dass ihr Mann Verbrechern aufgesessen und das Geld weg ist. | ||
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* '''Besonderheiten:''' Im Anschluss erklärt der Cybercrime-Experte des LKA Niedersachsen, wieso die Kunden das Geld verloren haben: Die Betrüger hatten jeweils die Amazon-Bestellungen storniert und die Käufer aufgefordert, den Verkauf abseits der Verkaufsplattform abzuwickeln - etwa per Überweisung. In solchen Fällen greife aber die A-bis-z-Garantie von Amazon nicht, die ansonsten die Käufer sogenannter Marketplace-Artikel schützen soll. | * '''Besonderheiten:''' Im Anschluss erklärt der Cybercrime-Experte des LKA Niedersachsen, wieso die Kunden das Geld verloren haben: Die Betrüger hatten jeweils die Amazon-Bestellungen storniert und die Käufer aufgefordert, den Verkauf abseits der Verkaufsplattform abzuwickeln - etwa per Überweisung. In solchen Fällen greife aber die A-bis-z-Garantie von Amazon nicht, die ansonsten die Käufer sogenannter Marketplace-Artikel schützen soll. | ||
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Version vom 4. Januar 2021, 13:03 Uhr
Filmfälle
Amazon-Betrug (der gekaperte Onlineshop)
- Details: Marcel F. betreibt seit 5 Jahren Onlineshop "Gin&Bärchen"; verkauft Spirituosen und Süßigkeiten auch über Amazon; Mitarbeiterin erhält Mail, die scheinbar von Amazon verschickt wurde und auf eine negative Kundenbewertung hinweist; klickt auf enthaltenen Link; Online-Gangster jetzt mit Zugriff auf Marcel F.s Rechner; ändern Passwörter; Marcel und Mitarbeiter nun von eigenem Onlineshop ausgesperrt; eiliger Anruf bei Amazon, Unternehmen friert vorsichtshalber F.s Umsätze ein; Täter bieten jetzt wahllos höherpreisige Produkte über das Verkäuferkonto an; in Sachsen-Anhalt bestellt Rentner Herbert G. neuwertigen Kühlschrank mit Wasseranschluss zum halben Originalpreis; vertraut auf 5-Sterne-Bewertung des Gin&Bärchen-Shops; Marcel F. erhält immer häufiger Anrufe mit Nachfragen von Kunden, wo bestellte Flatscreen-TVs, Saunaöfen und Mountainbikes blieben; negative Bewertungen häufen sich; auch Herbert G. aufgebracht, da Kühlschrank nicht geliefert; Herberts Ehefrau realisiert, dass ihr Mann Verbrechern aufgesessen und das Geld weg ist.
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- Besonderheiten: Im Anschluss erklärt der Cybercrime-Experte des LKA Niedersachsen, wieso die Kunden das Geld verloren haben: Die Betrüger hatten jeweils die Amazon-Bestellungen storniert und die Käufer aufgefordert, den Verkauf abseits der Verkaufsplattform abzuwickeln - etwa per Überweisung. In solchen Fällen greife aber die A-bis-z-Garantie von Amazon nicht, die ansonsten die Käufer sogenannter Marketplace-Artikel schützen soll.
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