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Kategorie:Urlaubsdelikte: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kategorie Urlaubsdelikte dient als Sammelbegriff für Nepp, Schwindel und Straftaten im Zusammenhang mit Urlaub und Ferien. Die Delikte müssen nicht zwingend am Urlaubsort stattfinden. In diese Kategorie fällt bspw. auch, wenn nach entsprechendem Auskundschaften die Anwesen von Urlaubern während deren Abwesenheit von Einbrechern heimgesucht werden, oder wenn Schein-Anbieter von Reisen und Unterkünften nach dem Buchen und Einkassieren nichts mehr von sich hören lassen.
Die Kategorie Urlaubsdelikte dient als Sammelbegriff für Nepp, Schwindel und Straftaten im Zusammenhang mit Urlaub und Ferien. Die Delikte müssen nicht zwingend am Urlaubsort stattfinden. In diese Kategorie fällt bspw. auch, wenn nach entsprechendem Auskundschaften die Anwesen von Urlaubern während deren Abwesenheit von Einbrechern heimgesucht werden, oder wenn Schein-Anbieter von Reisen und Unterkünften nach dem Buchen und Einkassieren nichts mehr von sich hören lassen.

Aktuelle Version vom 20. August 2023, 18:27 Uhr


Die Kategorie Urlaubsdelikte dient als Sammelbegriff für Nepp, Schwindel und Straftaten im Zusammenhang mit Urlaub und Ferien. Die Delikte müssen nicht zwingend am Urlaubsort stattfinden. In diese Kategorie fällt bspw. auch, wenn nach entsprechendem Auskundschaften die Anwesen von Urlaubern während deren Abwesenheit von Einbrechern heimgesucht werden, oder wenn Schein-Anbieter von Reisen und Unterkünften nach dem Buchen und Einkassieren nichts mehr von sich hören lassen.