Kraftfahrzeug-Manipulationen können von Schwindlern und Kriminellen auf vielfältige Weise zum eigenen Vorteil durchgeführt werden. Beispiele:

    • Mutwilliges Unbrauchbarmachen des Fahrzeuges, um anschließend als vermeintlicher Helfer in der Not zu erscheinen. Sei dies dann in der Form überteuerter Reparatur- oder Bergungsdienste, in der Absicht des Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug, oder auch des Fahrzeuges selbst;
    • Präparieren von Fahrzeugen für fingierte Unfälle zum Zwecke des Versicherungsbetruges (z.B. notdürftig repariertes praktisch wertloses Fahrzeug);
    • Aufbrechen oder Entwenden des Fahrzeuges;
    • im erweiterten Sinne auch Manipulationen um den Fahrzeugwert, um sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen (z.B. Fahrzeughändler und Schätzstellen)