VF 105 (Sendung vom 27.11.1987)
Filmfälle
Diebstahl an Blinden
- Details: Die blinde Familie Wagenbach genießt in der Nachbarschaft großen Respekt und hat einen sehr geregelten Tagesablauf. Das wird auch von Kriminellen zur Kenntnis genommen und ausgenutzt. Ein Duo von Trickdieben nutzt den Umstand, dass Frau Wagenbach mittags jeweils kurzfristig das Haus verlässt, um ihre Tochter abzuholen, welche mit dem Kleinbus gebracht wird. Sie betreten in dieser Zeit die Wohnung und finden rasch die Haushaltskasse, deren Inhalt sie entwenden, wonach sie das Weite suchen. Da die blinde Geschädigte naturgemäß keinerlei Täter -oder Tathergangsbeschreibung liefern kann, verläuft auch die Strafanzeige der Wagenbachs ohne Ergebnis. Hingegen lassen die Täter einige Wochen später erneut von sich hören. Sie läuten bei Wagenbachs und stellen sich der Frau gegenüber nun als ermittelnde Polizisten vor. So erschleichen sie sich Zutritt zur Wohnung und begehen abermals einen Diebstahl, nachdem einer von ihnen vorgibt, auf das WC zu müssen und diesmal über 1000 DM erbeutet.
- Darsteller:
- Zitate: "Schon was zu seh'n?"; "Nee, sie wartet noch ... vom Bus noch keine Spur."; [Pfeifen beim Auffinden der Geldkassette]; "Der Bus kommt, beeil' dich!"; "Keine Panik - ich hab' schon, was ich gesucht habe, und der Schlüssel steckt sogar!"
- Bewertung: ***
- Besonderheit: Ede bewertet das Tätervorgehen in diesem Fall als "eines der größten Schurkereien", die ihm bislang untergekommen wären. Zwischen dem ersten und dem zweiten "Auftakt" des Filmfalls gibt es eine kurze Zwischenmoderation.
Teure Rechnung von Detektei
- Details: Der selbstständige und beruflich ausgelastete Unternehmensberater Günter Riedel heuert eine Detektei an, da er vermutet, seine Frau würde fremdgehen. Es wäre auffällig, dass sie seit 8 Wochen zweimal wöchentlich abends einen Termin wahrnimmt und dazu nur äußert, dass „es eine Überraschung wird“. Er erteilt dem Detektivbüro den schriftlichen Auftrag, ohne die AGB und Bedingungen im Kleingedruckten detailliert gelesen zu haben, und leistet auch eine Anzahlung von 600 DM. Ein Detektiv beginnt sodann die Beschattungsarbeit. Kurz darauf löst sich jedoch – davon unabhängig – das Rätsel um die Ehefrau: Sie präsentiert stolz ihre Italienischkenntnisse für den geplanten Toskana-Urlaub – ihre regelmäßigen Abendtermine waren einem Sprachkursus an der Volkshochschule geschuldet! Herr Riedel bricht nun natürlich erleichtert den Überwachungsauftrag ab. Bereits zwei Tage später trifft eine überhöhte Rechnung ein. Der auf rund 1.500 DM lautende Betrag ist durch die AGB abgesichert, gemäss welcher hohe Mindestsätze für viele Positionen angewandt wurden. Die Abmoderation nennt erfolgreiche Gerichtsverfahren von Verbraucherschutzverbänden gegen schwarze Schafe in dieser Branche. Der Bundesverband der deutschen Detektive hat seitdem Geschäftsbedingungen als Leitlinie ausgearbeitet, die als korrekt angesehen werden können. Diese seien jedoch weder rechtsverbindlich, noch gehöre jede Detektei diesem Verband an. Somit bliebe nichts anderes übrig, als den konkreten Vertrag vor der Unterschrift genau zu studieren.
- Darsteller: Ingo Klünder als Günter Riedel, Bernd Ripken als Chef Detektivbüro, Christina Rubruck als Frau Riedel, Pius Schmitt als Detektiv
- Zitate: "Teddy 1 für Teddy 2, bitte kommen! [...] Jawoll, so isses. Sie fährt Richtung Innenstadt, ich häng' mich dran. Ende."
- Bewertung: **
- Besonderheit:
Falscher Rentenberater
- Details: Am Schwarzen Brett eines Stadtwerkbetriebes mit massig Publikumsverkehr sichtet ein seriös wirkender Besucher die Todesanzeigen am Schwarzen Brett, darunter diejenige des Betriebsschlossers Alois Kurtz. Später läutet er bei dessen Witwe an der Wohnungstür. Dort stellt er sich sodann als Bartholomäus von den Stadtwerken vor, er sei von der Sozialabteilung. Ihm wird Einlass gewährt, woraufhin er der Witwe kondoliert und auf sein Anliegen zu sprechen kommt: der Betriebsrente des Verstorbenen. Er hätte in diesem Zusammenhang festgestellt, dass ihr weitaus mehr Rente zustünden als aktuell ausbezahlt wird. Er fragt um die Unterlagen, die die Witwe auch vorlegen kann. Ihr Anspruch auf Witwenrente sei etwa 150 DM höher als auf den Papieren ausgewiesen. Es müsse dafür aber ein Fehlbetrag von knapp 1.000 DM nachbezahlt werden, die zu Lebzeiten von Alois Kurtz zuwenig entrichtet wurden. Sie ist nicht allzu misstrauisch und übergibt dem Besucher eine vermeintliche Anzahlung von 500 DM, da sie den vollen angeblichen Fehlbetrag nicht in bar vorrätig hat. Die Abmoderation merkt an, die Geschädigte habe sich schlicht nicht vorstellen können, dass jemand ihre Lage derart schamlos ausnutzen würde.
- Darsteller: Hans Künster als Herr Bartholomäus, Karla Schütt als Frau Kurtz
- Zitate: "Das wären ja 150 Mark im Monat mehr!" – "Tja, und die sollten Sie doch eigentlich nicht verschenken."; "Geht denn das?" – "Strenggenommen nicht, die Frist ist nämlich abgelaufen. Aber für Sie krieg ich das schon noch geregelt. Wissen Sie, ich hab Ihren Mann ganz gut gekannt und da seh ich das eigentlich nicht ein, dass Sie jetzt unter der Schlamperei leiden müssen."
- Bewertung: *
- Besonderheit: Falsche Rentenberater sind ein mehrfach wiederkehrendes Thema.
Betrug mit Erotikanrufen
- Details: Anmoderation zeigt eine Collage von Inseraten aus dem Telefonerotikbereich. In diesem Geschäft müssten Anrufer vorgängig ihre Identität und Rufnummer übermitteln, welche überprüft würden. Erst daraufhin, wenn auch Preis und Zahlungsmodalitäten akzeptiert würden, könne die Unterhaltung mit der Anbieterin beginnen. Auch hier fahren Betrüger als Trittbrettfahrer mit.
Beim Studenden Matthias Holzer schellt das Telefon, nach dem Abheben meldet sich niemand. Kurz darauf klingelt es wieder, ein vermeintlicher Mitarbeiter der Bundespost meldet sich. Der Anrufer erklärt, sie würden gerade zwielichtige Gestalten verfolgen. Es würde jemand wahllos anrufen, um festzustellen, ob dann ein Mann abhebt. Sodann meint er, in Kürze könnte eine Frau anrufen, die eine Dienstleistung anbiete. Im diesem Zusammenhang benötige die Bundespost Hilfe: die Dame wäre auf Kundenfang, und die Post würde solchen Belästigungen nachgehen, müsse aber dafür wissen, woher die Anrufe kämen. Der Student wird angewiesen, Scheininteresse zu bezeugen, Fragen zu bejahen und die Telefonnummer der Anruferin aufzunotieren. Der Postmitarbeiter würde sich dazu im Anschluss melden. In der Tat ruft sodann die Komplizin des Anrufers bei Matthias an. Unter dem Namen Mandy bietet sie Unterhaltung per Telefon an und übermittelt ihm dafür ihre Rufnummer. Er gibt wie zuvor vereinbart Interesse an, sie später anzurufen; danach endet das Gespräch. Schließlich ruft "Prüfdienst Fernmeldeamt" erneut an und fragt nach. Der Student ist zwar überrascht, wie konsequent die vermeintliche Verfolgung ist, aber nicht weiter misstrauisch und übermittelt dem Anrufer die von Mandy genannte Telefonnummer.
Die Abmoderation nennt dann die Folge: einige Zeit später traf eine Mahnung beim Studenten ein, da er angeblich vereinbartes Honorar für die telefonische Unterhaltung nicht entrichtet hätte. Nach ausbleibender Reaktion seinerseits folgte ein Brief einer Inkassofirma. Diverse Zuschauerhinweise berichteten von vergleichbaren Erlebnissen, zu denen auch Anwaltsschreiben. Es wird der recht allgemeine Ratschlag erteilt, für nicht bestellte Dienstleistungen auch nicht zu bezahlen, auch nicht, um damit die Sache schnell aus der Welt zu schaffen. Die Bundespost würde im übrigen auch keinerlei Nachforschungen von sich aus über Telefongesprächspartner und -inhalte betreiben. - Darsteller:
- Zitate: "... und diese Damen suchen halt Kundschaft und belästigen dabei die Telefonbesitzer."; "Jetzt versteh' ich langsam. "; "Aber - wir von der Post können da nur was machen, wenn wir wissen, hinter welchen Nummern sich die Damen verbergen."; "Ach so ist das. Und was soll ich da machen, soll ich etwa mit der ...?"; "Nein, nein, natürlich nicht, Herr Holzer. Wir wollen nur, dass Sie aus Prinzip Ja sagen, so tun, als ob Sie interessiert sind."
- Bewertung: *
- Besonderheit:
Aktuelle Kurz-Warnungen
Glas-Wasser-Trick: uralt, aber nach wie vor aktuell. Zum Einen verschaffen sich Landfahrerinnen auf diese Weise Zutritt bei Seniorinnen, indem zwei von ihnen läuten, ein Gespräch beginnen und dann unvermittelt um ein Glas Wasser fragen. Eine lenkt die Geschädigte auf diese Weise ab, die andere kann derweil die Wohnung nach Geld und Wertgegenständen durchsuchen. Auch Hellseherinnen arbeiten mit dem Trick: Passanten werden im öffentlichen Raum angesprochen, die Wahrsagerei könne aber nur bei ihnen zu Hause stattfinden. Vor Ort fordern sie ein Glas Wasser, einen Bindfaden und ein rohes Ei. Das Opfer muss dann einer der Hellseherinnen in die Augen schauen, währenddessen die Komplizin rasch Geld und Schmuck entwendet. Schaden in einem Fall: 90'000 DM.
Bemerkungen
Sendung ohne Experiment
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