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Als '''Kaffeefahrt''' werden umgangssprachlich Veranstaltungen bezeichnet, die als Tagesreise, Ausflug, Wein-Dégustation oder sonstigem wohlklingenden Zweck für zumeist betagtes Publikum angeboten werden und die als eigentliches Ziel das umsatzmaximierte Verkaufen am Zielort haben. Solche Anlässe sind nicht per se illegal oder kriminell, häufig werden aber Waren, Verträge, Dienstleistungen etc. zu überhöhten Preisen und mit irreführender oder gar vorsätzlich täuschender Bewerbung beim Publikum abgesetzt. Dazu werden typischerweise Sachverhalte thematisiert, von welchen die Senioren naturgemäß betroffen sind, wie beispielsweise Gesundheit und Gebrechen. Zielgerichtet können so durch dramatisierende Verkaufsparolen eines Moderators die dazu passenden Produkte abgesetzt werden. Das sind oft Waren durchschnittlicher oder gar minderer Qualität, die im gewöhnlichen Einzelhandel weitaus günstiger zu bekommen sind.<br>Häufig ist der Veranstaltungsort ein abgelegener Gasthof, so dass die dort anwesenden Besucher gar keine Alternativen haben, als der fortlaufenden Verkaufsmoderation beizuwohnen. An- und Abfahrt erfolgen typischerweise per Bus, so dass nur alle zusammen gleichzeitig die Veranstaltung wieder verlassen können. Es ist alles darauf ausgerichtet, dass möglichst viel gekauft wird. Auch besteht das erhebliche Risiko bei Teilnahme, durch falsche Versprechungen zu Unterschriften verleitet zu werden oder Verträge untergeschoben zu bekommen, deren Inhalt nicht dem gewollten oder versprochenen entspricht. Jüngeres Publikum wird meist nicht gerne gesehen, das dieses einerseits weitaus widerstandsfähiger gegen die "Berieselung" ist, andererseits die Tricks und Fallen meist auch besser kennt. <br>An den Mann gebracht werden solche Kaffeefahrten z.B. mittels Werbesendungen oder vermeintlichen Gewinnbeteiligungen. Den Drahtziehern ist wohlbekannt, dass viele Senioren einem nett klingenden Ausflug schon als Unterbruch der Monotonie zu Hause gern beiwohnen. | Als '''Kaffeefahrt''' werden umgangssprachlich Veranstaltungen bezeichnet, die als Tagesreise, Ausflug, Wein-Dégustation oder sonstigem wohlklingenden Zweck für zumeist betagtes Publikum angeboten werden und die als eigentliches Ziel das umsatzmaximierte Verkaufen am Zielort haben. Solche Anlässe sind nicht per se illegal oder kriminell, häufig werden aber Waren, Verträge, Dienstleistungen etc. zu überhöhten Preisen und mit irreführender oder gar vorsätzlich täuschender Bewerbung beim Publikum abgesetzt. Dazu werden typischerweise Sachverhalte thematisiert, von welchen die Senioren naturgemäß betroffen sind, wie beispielsweise Gesundheit und Gebrechen. Zielgerichtet können so durch dramatisierende Verkaufsparolen eines Moderators die dazu passenden Produkte abgesetzt werden. Das sind oft Waren durchschnittlicher oder gar minderer Qualität, die im gewöhnlichen Einzelhandel weitaus günstiger zu bekommen sind.<br>Häufig ist der Veranstaltungsort ein abgelegener Gasthof, so dass die dort anwesenden Besucher gar keine Alternativen haben, als der fortlaufenden Verkaufsmoderation beizuwohnen. An- und Abfahrt erfolgen typischerweise per Bus, so dass nur alle zusammen gleichzeitig die Veranstaltung wieder verlassen können. Es ist alles darauf ausgerichtet, dass möglichst viel gekauft wird. Auch besteht das erhebliche Risiko bei Teilnahme, durch falsche Versprechungen zu Unterschriften verleitet zu werden oder Verträge untergeschoben zu bekommen, deren Inhalt nicht dem gewollten oder versprochenen entspricht. Jüngeres Publikum wird meist nicht gerne gesehen, das dieses einerseits weitaus widerstandsfähiger gegen die "Berieselung" ist, andererseits die Tricks und Fallen meist auch besser kennt. <br>An den Mann gebracht werden solche Kaffeefahrten z.B. mittels Werbesendungen oder vermeintlichen Gewinnbeteiligungen. Den Drahtziehern ist wohlbekannt, dass viele Senioren einem nett klingenden Ausflug schon als Unterbruch der Monotonie zu Hause gern beiwohnen. |
Aktuelle Version vom 20. August 2023, 16:52 Uhr
Als Kaffeefahrt werden umgangssprachlich Veranstaltungen bezeichnet, die als Tagesreise, Ausflug, Wein-Dégustation oder sonstigem wohlklingenden Zweck für zumeist betagtes Publikum angeboten werden und die als eigentliches Ziel das umsatzmaximierte Verkaufen am Zielort haben. Solche Anlässe sind nicht per se illegal oder kriminell, häufig werden aber Waren, Verträge, Dienstleistungen etc. zu überhöhten Preisen und mit irreführender oder gar vorsätzlich täuschender Bewerbung beim Publikum abgesetzt. Dazu werden typischerweise Sachverhalte thematisiert, von welchen die Senioren naturgemäß betroffen sind, wie beispielsweise Gesundheit und Gebrechen. Zielgerichtet können so durch dramatisierende Verkaufsparolen eines Moderators die dazu passenden Produkte abgesetzt werden. Das sind oft Waren durchschnittlicher oder gar minderer Qualität, die im gewöhnlichen Einzelhandel weitaus günstiger zu bekommen sind.
Häufig ist der Veranstaltungsort ein abgelegener Gasthof, so dass die dort anwesenden Besucher gar keine Alternativen haben, als der fortlaufenden Verkaufsmoderation beizuwohnen. An- und Abfahrt erfolgen typischerweise per Bus, so dass nur alle zusammen gleichzeitig die Veranstaltung wieder verlassen können. Es ist alles darauf ausgerichtet, dass möglichst viel gekauft wird. Auch besteht das erhebliche Risiko bei Teilnahme, durch falsche Versprechungen zu Unterschriften verleitet zu werden oder Verträge untergeschoben zu bekommen, deren Inhalt nicht dem gewollten oder versprochenen entspricht. Jüngeres Publikum wird meist nicht gerne gesehen, das dieses einerseits weitaus widerstandsfähiger gegen die "Berieselung" ist, andererseits die Tricks und Fallen meist auch besser kennt.
An den Mann gebracht werden solche Kaffeefahrten z.B. mittels Werbesendungen oder vermeintlichen Gewinnbeteiligungen. Den Drahtziehern ist wohlbekannt, dass viele Senioren einem nett klingenden Ausflug schon als Unterbruch der Monotonie zu Hause gern beiwohnen.
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