Die nächste Sendung läuft am 17. April 2024 um 20.15 Uhr im ZDF!

VF 147 (Sendung vom 19.11.1994)

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki

Filmfälle

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Überhöhte Umzugsrechnung

  • Details: Bei Vera Miltner steht wegen Eigenbedarf des Vermieters der Auszug aus ihrer Wohnung an. Der Umzugsunternehmer Emil Schwarz inseriert seine Dienste regelmäßig, und dies zu Preisen erheblich unterhalb denen seiner Mitbewerber. Sie hat ihn diesbezüglich kontaktiert, und bei der Begehung ihrer Wohnung überschlägt er die zu erwartenden Kosten in einem Voranschlag und kommt zunächst auf ein Angebot von 1558 DM. Die Bewohnerin insistiert auf einem Festpreis, der ihr dann mit 1550 DM angeboten wird. Mündlich bestätigt Herr Schwarz, das sei der endgültige Preis, inklusive Montage sowie Ein- und Ausräumen. Sie müsse sich um nichts weiter kümmern, was ihr entgegenkommt, da sie die Wohnung noch aufbereiten müsse und nur zwei Tage frei hätte. Sodann lenkt der Vertreter sie zum Umzugsvertrag. Dieser enthält den vermeintlichen Festpreis, der ihr mündlich wiederholt bekräftigt wird. So unterschreibt sie, ohne es im Detail gelesen zu haben.
    Ein alter Bekannter kommt einen Tag vor dem Umzug spontan zu Besuch vorbei. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Packer am Werk, kam aber nicht besonders weit mit dem Verstauen des Umzugsgutes in Kartons, was der Bekannte auch moniert. So muss Frau Miltner die restliche Arbeit machen, zudem musste sie 30 weitere Kartons nachbestellen. Sie hat keine Wahl und muss bis zum Folgetag fertig sein, verlässt sich aber noch immer auf den zugesicherten Festpreis. Der Bekannte packt dann mit an.
    Am Folgetag findet der Umzug mit Emil Schwarz und seinen drei Helfern planmässig statt, obwohl wegen recht kleinem Laster mehrere Transportfahrten zwischen den Wohnungen anfallen. Dabei werden die teuren Möbelstücke größtenteils bei der letzten Fahrt verladen und mitgenommen, was der Kundin erst einmal nicht weiter auffällt. Die Fahrnis der letzten Fuhre hat so einen Wert von nahezu 40'000 DM. Nach Abfahrt reinigt Frau Miltner den Boden der alten Wohnung, derweil ihr Bekannter in der neuen Wohnung beim Empfang des Umzugsgutes mithilft. Dieser ruft sie dann an und teilt mit, die Umzugsleute wollten das Geld in bar vor Ort und würden zuvor die letzte Fuhre nicht ausladen. Nicht gerade angenehm überrascht begibt sie sich zur Bank, behebt das notwendige Geld und fährt zur neuen Wohnung. Vor dieser stehen Herr Schwarz und seine Leute um den noch beladenen Laster. Sie bekommt die Rechnung in die Hand und erlebt eine herbe Überraschung, da der Betrag auf über 2400 DM lautet. Als sie das moniert, erklärt er das mit den zusätzlichen Kartons und der Mehrwertsteuer. Schließlich sei kein Endpreis, sondern ein Festpreis ausgemacht, und letzterer sei netto, was auch im Vertrag stünde. Sie will das nicht akzeptieren und nur die ausgemachten 1550 DM entrichten, woraufhin der Umzugsunternehmer entgegnet, ihr Mobiliar bleibe dann bis zur vollständigen Bezahlung im Wagen. Der Bekannte echauffiert sich, was Herrn Schwarz jedoch kalt lässt, da die Retention am Umzugsgut "sein gutes Recht" sei. Zudem würde die Lagerung weitere Kosten verursachen. Ein Rechtsanwalt riet Frau Miltner zur Zahlung, jedoch unter ausdrücklichem Vorbehalt.
    In der Abmoderation führt Ede aus, dass der Bundesverband der Möbelspediteure dieses Geschäftsgebaren nicht billige. Die unlauteren Praktiken seien kein Einzelfall. Dubiose Lockvogelangebote, die (im übrigen unzulässige) Verwirrung mittels Fest- vs. Endpreis, sowie wissentlich zu geringe Anzahl an eingeplanten Umzugskartons seien unter den typischen Methoden solcher Firmen.
  • Darsteller:
  • Zitate: "Aber die wollen nicht ausladen, bevor sie ihr Geld kriegen!"; "Soviel hab' ich gar nicht da! - Die sollen die Rechnung schicken. - Das geht nicht! Die Schecks sind in irgendeiner Umzugskiste! - Na gut, ich fahr' schnell bei der Bank vorbei und komm' dann gleich rüber."
  • Bewertung:
  • Besonderheit: Ähnlich resp. gleichartig gelagerte Masche bereits in VF 053 (Sendung vom 08.12.1976)#FF3 vorgestellt. Dort handelte es sich um Entrümpelung statt Umzug, ebenfalls mit überrissener Honorarforderung. Die Nötigung zur Zahlung wurde damit erreicht, dass ein sperriges Möbelstück, das die Kundin nicht aus eigener Kraft hätte wegbewegen können, in behindernder Weise im Treppenhaus des Mehrparteienhauses zurückgelassen worden wäre, falls die Kundin nicht bezahlt hätte. In beiden Fällen führen die Täter mutwillig eine Situation herbei, welche das überrumpelte Opfer weder aus eigener Kraft rückgängig machen, noch akzeptieren kann, womit es zur Begleichung einer überraschend überhöhten Forderung, mit welcher sie nicht rechnen konnte, gedrängt wird.

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Bemerkungen

Vorherige Sendung: VF 146 (Sendung vom 01.10.1994)

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