Beim Kautionsbetrug wird unter Vortäuschung einer Geschäfts- oder Vertragsanbahnung eine in jenem Bereich übliche Kaution einverlangt, ohne die Absicht, diese je zurückzuzahlen oder das zugrundeliegende, vorgetäuschte Rechtsgeschäft weiterzuverfolgen. Klassischer Fall ist der Mietkautionsbetrug durch betrügerische Schein-Vermieter an Orten mit knappem Wohn- oder auch Garagenplatzangebot.
Nicht zu verwechseln mit dem Vorschussbetrug oder dem Pfandbetrug.