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VF 104 (Sendung vom 23.10.1987): Unterschied zwischen den Versionen

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=== {{Anker|FF3}}Kettenbriefbetrügereien ===
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* '''Details:''' Hier gibt es keinen eigentlichen Filmfall, stattdessen ist als Studiogast Dr. Hans Richter von der Staatsanwaltschaft Stuttgart anwesend, welcher sich beruflich seit längerem mit Kettenbriefsystemen und deren Auswirkungen befasst. Ede hält zunächst ein Bündel von 34 sich im Umlauf befindlichen Kettenbrief-Beispielen in der Hand. Dann merkt er gegenüber Dr. Richter an, diverse Zuschauer hätten auf seinen Hinweis, dass Kettenbriefe den versprochenen Zweck nicht erfüllen, empört reagiert und behauptet, "ihr" System würde dennoch funktionieren. Könne man nun doch per Kettenbriefe reich werden? Dr. Richter entgegnet, dass er solche Rückmeldungen selbstredend auch vernommen, aber noch nie jemanden getroffen hätte, der sich so nennenswert bereichern konnte. Viele Betroffene haben im Gegenteil Geld verloren. Es wird durch Kettenbriefe nie neues Geld geschaffen, nur in begrenztem Maße umverteilt, wobei die Kette der Zahlungen typischerweise rasch abreisst. Sehr schnell sei jeweils der Punkt erreicht, an welchem die Zahl der beteiligten Personen nicht mehr ausreicht, um Zahlungen zu tätigen, welche erforderlich wären, um den Versprechungen der Briefe zu entsprechen. Ede greift dann das Beispiel der staatlich regulierten Lotterien auf: Rückmeldungen hätten dazu behauptet, dort würden wie bei Kettenbriefen auch viele nur bezahlen und sehr wenige gewinnen. Dies, so Dr. Richter, wüsste aber auch jeder Mitspieler einer Lotterie, im Gegensatz zu den wahren Verhältnissen bei Kettenbriefsystemen, die mutwillig getäuscht werden. Zudem herrsche im Lotto Chancengleichheit der Mitspieler, bei Kettenbriefsystemen ganz und gar nicht: je später der Einstieg, umso geringer seien die Chancen. Auch herrsche völlige Intransparenz betreffend Laufzeiten der Kettenbriefe und keinerlei Sicherheit gegen Manipulationen gleich welcher Art. Die Erfahrungen zeigten, dass an solchen Briefsystemen nur die Veranstalter verdienten. Ede zeigt dann noch ein Exponat mit der gedruckten Behauptung "Endlich behördlich genehmigt", welche aber von Dr. Richter sogleich als falsch qualifiziert wird. Kettenbriefsysteme mit einer zentralen Steuerung laufen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuwider. Auch Teilnehmer setzen sich einer möglichen Strafverfolgung aus. Je nach Lage kann der Tatbestand des Betruges erfüllt sein. 
* '''Details:'''  
* '''Zitate:''' ''"Der Bundesgerichtshof hat in einem einzelnen Fall, nämlich in einem System ohne zentrale Steuerung, festgestellt, dass Teilnehmer an Kettenbriefen dieser Art keine verbotene Lotterie oder kein verbotenes Glücksspiel begehen. Die Auslegung, die dieser Beschluss von den Veranstaltern in Kettenbriefen erfährt, ist rechtlich nicht haltbar."''
* '''Zitate:''' ''
* '''Bewertung:''' **
* '''Bewertung:'''  
* '''Besonderheit:'''
* '''Besonderheiten:'''


== {{Anker|EX}} Experiment: Nachnahme für wertlose Pakete ==
== {{Anker|EX}} Experiment: Nachnahme für wertlose Pakete ==

Version vom 28. März 2022, 23:20 Uhr

Filmfälle

Scheingewinn nach Kaffeefahrt

  • Details: Frau Langgesser öffnet Vertreter die Tür; Herr Fröhlich von Firma Sammelkauf stellt sich als "Glücksbote" vor; Frau Langgesser habe mit Fußdecken-Bestellung auf früherer Kaffeefahrt automatisch an Verlosung teilgenommen; 4.000 DM seien ihr zugelost worden. Aber: seinerzeitige Order sei noch nicht hoch genug für Gewinnauszahlung gewesen, Langgesser müsse noch etwas nachbestellen. Herr Fröhlich schlägt Produktkatalog auf; Frau Langgesser bestellt schließlich eigentlich überflüssiges Topfset für 493 DM, um auf Mindestkaufsumme für Gewinn zu kommen. Ede: Gewinn gab es natürlich nicht, das Topfset musste die geprellte Dame selbstredend bezahlen.
  • Zitate: "Die Gewinnvergabe muss unabhängig von der Bestellung erfolgen. Jaa, das ist Gesetz!"
  • Darsteller: Der unvergleichliche Pit Krüger als Vertreter Fröhlich
  • Bewertung: **
  • Besonderheiten:

Jobbetrug mit Wohnungsvermietung

  • Details: Irene Gabosch auf der Suche nach Job, sitzt mit Hans-Peter Jung in dessen Maklerbüro zusammen; Irene soll von Hans-Peter Adresslisten mit potentiellen Wohnungen zum Anmieten erhalten. Irenes Job: Termin ausmachen, Wohnung ansehen und bei Gefallen an Hans-Peter weiterleiten, der sie dann an- und später weitervermieten wolle. Irene erhalte 70 Prozent der ersten Monatsmiete als Provision; zehn Verträge laut Hans-Peter im Monat durchaus wahrscheinlich. Aber: Irene erst skeptisch, soll 2.500 DM Kaution hinterlegen (als Sicherheit, da sie ja mit höheren Summen der künftigen Mieter hantiere) und monatlich 700 DM Verwaltungskostenanteil zahlen (für Inserate, Bürokosten etc.). Aussicht auf hohen Verdienst lässt Irene schließlich Vertrag unterschreiben. Wenige Tage später: Irene telefoniert Nummern von Hans-Peters Liste ab; Wohnungen alle schon weg; kein Wunder, da Hans-Peter Daten aus alten Zeitungen zusammenschreiben lässt; bunte Eddings; Maklerbüro verschickt Gebührenabrechnung mit Adressen, um Porto zu sparen; Irene sucht Wohnungen für Geschäftspartner auf eigene Faust; Top-Altbauwohnung mit Grün in der Stadt für 600 DM; Irene glaubt, sich ihre erste Provision verdient zu haben. Ede: Geschäftspartner akzeptierte diese und weitere von Frau Gabosch aufgetane Wohnungen nicht, wegen angeblich zu schlechter Verkehrsanbindung etc. Als Frau Gabosch Schwindel realisierte, kündigte sie zum Ende der Probezeit und hoffte auf Rückerstattung der Kaution. Erhält schließlich per Post entwertetes Sparbuch, auf dem die 2.500 DM Kaution eingezahlt waren. Laut Begleitbrief habe Irene die in Rechung gestellten monatlichen Verwaltungskosten nicht gezahlt, weshalb man sie mit der Kaution verrechnet habe. Für sie bleiben von den 2.500 DM nur 106 DM übrig. Aber: Die restlichen 2.394 DM wurden schon fünf Tage nach Einzahlung abgehoben, als Firma noch gar nicht wissen konnte, dass Irene Verwaltungskosten nicht begleichen wird.
  • Zitate: "Fünf Tage später? Da konnten die das doch noch gar nicht wissen." - "Vielleicht doch..."
  • Bewertung: *
  • Besonderheit: Filmfall beginnt zäh - mit ewig langem Vertragsgespräch zum komplexen Geschäftsmodell des Maklers

Kettenbriefbetrügereien

  • Details: Hier gibt es keinen eigentlichen Filmfall, stattdessen ist als Studiogast Dr. Hans Richter von der Staatsanwaltschaft Stuttgart anwesend, welcher sich beruflich seit längerem mit Kettenbriefsystemen und deren Auswirkungen befasst. Ede hält zunächst ein Bündel von 34 sich im Umlauf befindlichen Kettenbrief-Beispielen in der Hand. Dann merkt er gegenüber Dr. Richter an, diverse Zuschauer hätten auf seinen Hinweis, dass Kettenbriefe den versprochenen Zweck nicht erfüllen, empört reagiert und behauptet, "ihr" System würde dennoch funktionieren. Könne man nun doch per Kettenbriefe reich werden? Dr. Richter entgegnet, dass er solche Rückmeldungen selbstredend auch vernommen, aber noch nie jemanden getroffen hätte, der sich so nennenswert bereichern konnte. Viele Betroffene haben im Gegenteil Geld verloren. Es wird durch Kettenbriefe nie neues Geld geschaffen, nur in begrenztem Maße umverteilt, wobei die Kette der Zahlungen typischerweise rasch abreisst. Sehr schnell sei jeweils der Punkt erreicht, an welchem die Zahl der beteiligten Personen nicht mehr ausreicht, um Zahlungen zu tätigen, welche erforderlich wären, um den Versprechungen der Briefe zu entsprechen. Ede greift dann das Beispiel der staatlich regulierten Lotterien auf: Rückmeldungen hätten dazu behauptet, dort würden wie bei Kettenbriefen auch viele nur bezahlen und sehr wenige gewinnen. Dies, so Dr. Richter, wüsste aber auch jeder Mitspieler einer Lotterie, im Gegensatz zu den wahren Verhältnissen bei Kettenbriefsystemen, die mutwillig getäuscht werden. Zudem herrsche im Lotto Chancengleichheit der Mitspieler, bei Kettenbriefsystemen ganz und gar nicht: je später der Einstieg, umso geringer seien die Chancen. Auch herrsche völlige Intransparenz betreffend Laufzeiten der Kettenbriefe und keinerlei Sicherheit gegen Manipulationen gleich welcher Art. Die Erfahrungen zeigten, dass an solchen Briefsystemen nur die Veranstalter verdienten. Ede zeigt dann noch ein Exponat mit der gedruckten Behauptung "Endlich behördlich genehmigt", welche aber von Dr. Richter sogleich als falsch qualifiziert wird. Kettenbriefsysteme mit einer zentralen Steuerung laufen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuwider. Auch Teilnehmer setzen sich einer möglichen Strafverfolgung aus. Je nach Lage kann der Tatbestand des Betruges erfüllt sein.
  • Zitate: "Der Bundesgerichtshof hat in einem einzelnen Fall, nämlich in einem System ohne zentrale Steuerung, festgestellt, dass Teilnehmer an Kettenbriefen dieser Art keine verbotene Lotterie oder kein verbotenes Glücksspiel begehen. Die Auslegung, die dieser Beschluss von den Veranstaltern in Kettenbriefen erfährt, ist rechtlich nicht haltbar."
  • Bewertung: **
  • Besonderheit:

Experiment: Nachnahme für wertlose Pakete

  • Details: Das Vorsicht-Falle-Team stopft alte Zeitschriften in Pakete, klebt wichtig aussehende "Eilt!"-Zettel darauf - und Bernd Schröder klingelt damit bei den Nachbarn zufällig ausgewählter "Empfänger". Diese seien nicht da und das Nachnahme-Paket offenbar eilig. Ob sie wohl die 47,50 DM Nachnahme auslegen und das Paket annehmen könnten? Jeder macht's.
  • Bewertung: **
  • Besonderheit: Lässiger Opa im Doppelripp-Unterhemd

Bemerkungen

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