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VF 034 (Sendung vom 26.02.1972): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. Juli 2019, 11:53 Uhr

Filmfälle

Umschuldung des Grauens

  • Details: Facharbeiter in Porzellanmanufaktur; hat sich zu Beginn der Ehe finanziell übernommen; 3.426 DM Schulden; viele Möbel und Hausrat bestellt, Ehefrau "unverhofft schnell" Mutter geworden, kann Abzahlungen nicht mehr leisten; wird auf Kurzarbeit gesetzt; 80 DM weniger im Monat; daheim sammeln sich die Mahnungen; Ehepaar denkt über Verkauf von Hausrat nach; sehen Annonce in Zeitung von Firma, die Schulden bündelt; Abbezahlen in kleinen Raten; Fa. "Schnellfinanz" mit attraktiver Sekretärin in kurzem Rock; Fachliteratur in Büro macht Eindruck auf Mann; Schnellfinanz-Chef macht Schuldenaufstellung; statt bisher 361 DM im Monat soll Mann bei Schnellfinanz nur noch 215 DM-Raten zahlen; Mann unterschreibt Vertrag und zwei Wechsel (laut Ede sind Wechsel besonders gefährlich, da sie immer eingelöst werden müssen, auch wenn Unterschrift erschlichen wurde); Kaum ist Mann aus dem Büro, wandern seine Unterlagen in die Ablage; 4 Wochen später steht Gerichtsvollzieher bei jungem Ehepaar; lacht, als er von Umschuldungsvertrag hört; eröffnet junger Familie, dass sie auf Schwindler reingefallen sind. Firma sei nur an ersten zwei Raten interessiert (Wechsel), in Verträgen seien Klauseln, dass sie Tätigkeit einstellen können. Konkret: Umschuldungsunternehmen schreibt Gläubiger an, dass sie nur noch kleinere Raten vom Schuldner bekommen. Gläubiger sind nicht einverstanden, daraufhin erklärt Umschuldungsfirma die Vermittlungsbemühungen für gescheitert. Gerichtsvollzieher pfändet Fernseher, klebt "Kuckuck" drauf.
  • Zitate: "Na Moser, jetzt isses soweit! Kurzarbeit!", "So, nun unterschreiben Sie mal hier, Papierkrieg muss ja leider sein.", "Dafür ist es jetzt zu spät. Sie hätten den Zahlungsbefehl nicht übergehen dürfen"
  • Bewertung: **
  • Besonderheit:

Striptease-Reklametafel im Vorgarten

  • Details: Alte Frau arbeitet in ihrem Vorgarten, Anzugmann sucht für Werbezwecke Haus mit schönem Garten; schmeichelt Frau und heuchelt Interesse für ihre Rosen; Frau für Lob empfänglich; Mann sucht Aufstellplatz für Werbetafeln; verspricht 50 DM pro Monat; Frau glaubt nach Zugequatsche irgendwann, dass Schild auch eine Art Auszeichnung für ihren schönen Garten ist; unterschreibt Vertrag; "aalglatter" Vertreter weist Frau explizit darauf hin, Vertrag genau durchzulesen, da es kein Kleingedrucktes gebe; komische Klausel zur Zahlung von zwei Jahresmieten wird zu ihren Vorteil erklärt (falls Firma doch nichts aufstellt, erhalte sie trotzdem für zwei Jahre Geld). Aber Vertrag lückenhaft: es wird weder genau festgelegt, für wen die Reklametafel wirbt (Vertreter zeigt Plakat eines Luxushotels, das aber nur ein unverbindliches Beispiel ist) und auch die Größe ist nirgendwo festgelegt. 14 Tage später wird riesige Reklametafel angeliefert, die fast das ganze Haus verdeckt. Beworben wird ein Striptease-Club. Frau verweigert Annahme und bestätigt das dem Fahrer schriftlich. Später beim Durchlesen ihres Vertrags bemerkt Frau die Lücken bzgl. Größe und Aufschrift. Werbeagentur verlangt anschließend die zwei Jahresmieten, da Frau ja Vertrag nicht erfüllt hat. Natürlich geht es Betrügern immer nur darum, das Leute Annahme verweigern und dann die Strafzahlung fällig wird. Plakat wird nie irgendwo aufgestellt.
  • Zitate: "Unsere Schilder stehen nur in ausgesucht schönen Vorgärten!", "Die Rosen müssen sowieso weg, da muss doch das Betonfundament hin. Der Mords-Otto soll schon ordentlich fest stehen."
  • Bewertung: ***
  • Besonderheit:

Automatentrick in zwei Stufen

  • Details: Spessartgemeinde hat nur ein einziges Lebensmittelgeschäft; Frau führt Laden alleine: Mann tot, Kinder schon aus dem Haus; Vertreter von Fa. Eismann aus Fulda preist Softeis-Maschine an; Maschine wird für drei Jahre kostenlos aufgestellt, Frau müsse nur das Eis-Pulver von Eismann beziehen; 100 Prozent Reingewinn (1 kg Eispulver und Eistüten kosten 12 DM, Verkaufserlös 24 DM); Frau vorsichtig angetan; da Kunden in den Laden kommen, unterschreibt Frau schnell. Tage später erzählt sie Tochter und Sohn von der Softeis-Maschine; zeigt Vertrag; Verpflichtung zur Abnahme von 160 kg Eispulver pro Vierteljahr; Schwiegersohn rechnet durch: Frau muss für fast 8.000 DM Eispulver im Jahr kaufen, Vertrag läuft über drei Jahre. Um das abzusetzen, muss Frau 2 kg Eispulver pro Tag verarbeiten, ergo 100 Eis à 50 Pfennig am Tag verkaufen. In der Folgewoche kommt anderer Eismann-Vertreter, will Anschlüsse für Softeis-Maschine checken; Frau reklamiert Mindestabnahmemenge; zur Drei-Zapfer-Maschine gehören aber 160 kg Eispulver im Vierteljahr; Vertreter droht mit Rechtsabteilung, sieht aber doch noch eine Möglichkeit: Wenn Frau jetzt den Eis-Automat für 13.000 DM kauft, wären das 11.000 DM Ersparnis, denn dann müsse das Pulver nicht abgenommen werden; verzweifelte Frau unterschreibt deshalb Kaufvertrag für die Maschine. Laut Ede jetzt endgültig in Falle getappt, denn dieser Vertrag ist praktisch ein außergerichtlicher Vergleich. Damit ist sie der Möglichkeit beraubt, gerichtlich gegen den 1. Vertrag vorzugehen. In einem Prozess hätte die Frau nachweisen können, dass 1. Vertreter sich die Unterschrift durch Täuschungen erschlichen hat. Automat ist natürlich auch völlig überteuert.
  • Zitate: "Die Frauen des Dorfes kaufen hier für den täglichen Bedarf", "Eine Drei-Zapfer-Standmaschine wäre das Richtige für Sie", "Sie haben ja kein Risiko!", "Warum haben Sie denn unterschrieben? Sie wissen doch: Vertrag ist Vertrag.", Ede: "Damit gibt es für sie keinen Ausweg mehr. Sie muss zahlen, auch wenn es noch so ungerechtfertigt erscheint.", "Wenn eine Firma einen einmal hereingelegt hat, lohnt es sich, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie auf einmal besonders großzügig scheint."
  • Bewertung: ***
  • Besonderheit:

Bemerkungen

Vorherige Sendung: VF 033 (Sendung vom 27.11.1971)

Nächste Sendung: VF 035 (Sendung vom 06.05.1972)

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