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VF 026 (Sendung vom 14.02.1970): Unterschied zwischen den Versionen

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=== {{Anker|FF1}} Ausbildung zum Fahrlehrer mit falschen Versprechungen ("Fahrlehrerschule Süd") ===
=== {{Anker|FF1}} Ausbildung zum Fahrlehrer mit falschen Versprechungen ("Fahrlehrerschule Süd") ===


* '''Details:''' Urteilsverkündung im Gerichtssaal, Handelsvertreter Georg Rademann verliert Prozess in der 2. Instanz; konsternierter Blick, niedergeschlagener Anwalt. Rückblick: 17. September 1966, Ehepaar Rademann hat Vertreterbesuch; Repräsentant der Fahrlehrerschule-Süd hält Georg für super Kandidaten für Fahrlehrerausbildung; Kurs dauere 6 Monate; Georg noch leicht skeptisch, aber Vertrter zerstreut alle Bedenken; Vertrag schließlich unterschrieben; nach der Unterschrift gibt Vertreter Georg en passant noch Aufstellung der Dokumente, die für die staatliche Zulassung als Fahrprüfer noch notwendig sind; Georg wird hellhörig, als er entdeckt, dass "eignungstechnisches Gutachten einer Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung" vorgelegt werden muss; Vertreter bügelt auch das als Formalität ab, die mit einfachem amtsärztlichen Gutachten erledigt sei; Georg fährt an den folgenden Samstagen in das 115 km entferte Trier für Fahrlehrer-Lehrgang; Dozent spricht über Notwendigkeit, als Fahrleher ruhig und besonnen zu bleiben; unter Fahrlehrer-Schülern spricht sich herum, dass staatliche Zulassung doch schwieriger zu bekommen ist, als von Vertretern weisgemacht; Georg macht MPU als erster im Kurs und fällt glatt durch; nicht das richtige "Nervenkostüm" für den Job; Halbgott-in-Weiß-Amtsarzt beschwichtigt: das sei die Regel und nicht die Ausnahme, nur etwa jeder 10. sei für Fahrlehrerjob geeignet; Georg macht nach Untersuchung Lehrgangskollegen auf hohe Durchfallquote aufmerksam, wird von Fahrlehrerschule Süd als Störienfried rausgeschmissen; monatelange juristische Auseinandersetzung; Termin beim Anwalt mit guten Nachrichten: Georg hat Prozess auf ganzer Linie gewonnen, Fahrlehrerschule müsse Kursgebühren zurückzahlen und Kosten des Verfahrens tragen; Revision laut Anwalt möglich, aber nicht wahrscheinlich. Irrtum: Fahrlehrerschule legt doch Berufung ein und bekommt in 2. Instanz vor dem Landgericht recht: Fahrlehrerschule habe ja nur Ausbildung offeriert und nicht die behördliche Zulassung versprochen. Ausbildung und Zulassung habe streng genommen nichts miteinander zu tun. Wie Georg Rademann ist es laut Ede 245 Vertragspartnern der Fahrlehrerschule ergangen; alle hätten in der 1. Instanz recht bekommen, seien dann aber an der "etwas abstrakten Denkweise" der 2. Instanz gescheitert.
* '''Details:''' Urteilsverkündung im Gerichtssaal, Handelsvertreter Georg Rademann verliert Prozess in der 2. Instanz; konsternierter Blick, niedergeschlagener Anwalt. Rückblick: 17. September 1966, Ehepaar Rademann hat Vertreterbesuch; Repräsentant der Fahrlehrerschule Süd hält Georg für super Kandidaten für Fahrlehrerausbildung; Kurs dauere 6 Monate; Georg noch leicht skeptisch, aber Vertrter zerstreut alle Bedenken; Vertrag schließlich unterschrieben; nach der Unterschrift gibt Vertreter Georg en passant noch Aufstellung der Dokumente, die für die staatliche Zulassung als Fahrprüfer noch notwendig sind; Georg wird hellhörig, als er entdeckt, dass "eignungstechnisches Gutachten einer Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung" vorgelegt werden muss; Vertreter bügelt auch das als Formalität ab, die mit einfachem amtsärztlichen Gutachten erledigt sei; Georg fährt an den folgenden Samstagen in das 115 km entferte Trier für Fahrlehrer-Lehrgang; Dozent spricht über Notwendigkeit, als Fahrlehrer ruhig und besonnen zu bleiben; unter Fahrlehrer-Schülern spricht sich herum, dass staatliche Zulassung doch schwieriger zu bekommen ist, als von Vertretern weisgemacht; Georg macht MPU als erster im Kurs und fällt glatt durch; nicht das richtige "Nervenkostüm" für den Job; Halbgott-in-Weiß-Amtsarzt beschwichtigt: das sei die Regel und nicht die Ausnahme, nur etwa jeder 10. sei für Fahrlehrerjob geeignet; Georg macht nach Untersuchung Lehrgangskollegen auf hohe Durchfallquote aufmerksam, wird von Fahrlehrerschule Süd als Störienfried rausgeschmissen; monatelange juristische Auseinandersetzung; Termin beim Anwalt mit guten Nachrichten: Georg hat Prozess auf ganzer Linie gewonnen, Fahrlehrerschule müsse Kursgebühren zurückzahlen und Kosten des Verfahrens tragen; Revision laut Anwalt möglich, aber nicht wahrscheinlich. Irrtum: Fahrlehrerschule legt doch Berufung ein und bekommt in 2. Instanz vor dem Landgericht recht: Fahrlehrerschule habe ja nur Ausbildung offeriert und nicht die behördliche Zulassung versprochen. Ausbildung und Zulassung habe streng genommen nichts miteinander zu tun. Wie Georg Rademann ist es laut Ede 245 Vertragspartnern der Fahrlehrerschule ergangen; alle hätten in der 1. Instanz recht bekommen, seien dann aber an der "etwas abstrakten Denkweise" der 2. Instanz gescheitert.
* '''Zitate:''' ''"Ist da wirklich nichts sonst notwendig als der Führerschein?" - "Wenn ichs Ihnen doch sage, Herr Rademann. Das einzige, was wirklich noch notwendig ist, ist hier ihre Unterschrift!"
* '''Zitate:''' ''"Ist da wirklich nichts sonst notwendig als der Führerschein?" - "Wenn ichs Ihnen doch sage, Herr Rademann. Das einzige, was wirklich noch notwendig ist, ist hier ihre Unterschrift!"
* '''Bewertung:''' **
* '''Bewertung:''' **

Version vom 25. August 2020, 16:36 Uhr

Filmfälle

Ausbildung zum Fahrlehrer mit falschen Versprechungen ("Fahrlehrerschule Süd")

  • Details: Urteilsverkündung im Gerichtssaal, Handelsvertreter Georg Rademann verliert Prozess in der 2. Instanz; konsternierter Blick, niedergeschlagener Anwalt. Rückblick: 17. September 1966, Ehepaar Rademann hat Vertreterbesuch; Repräsentant der Fahrlehrerschule Süd hält Georg für super Kandidaten für Fahrlehrerausbildung; Kurs dauere 6 Monate; Georg noch leicht skeptisch, aber Vertrter zerstreut alle Bedenken; Vertrag schließlich unterschrieben; nach der Unterschrift gibt Vertreter Georg en passant noch Aufstellung der Dokumente, die für die staatliche Zulassung als Fahrprüfer noch notwendig sind; Georg wird hellhörig, als er entdeckt, dass "eignungstechnisches Gutachten einer Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung" vorgelegt werden muss; Vertreter bügelt auch das als Formalität ab, die mit einfachem amtsärztlichen Gutachten erledigt sei; Georg fährt an den folgenden Samstagen in das 115 km entferte Trier für Fahrlehrer-Lehrgang; Dozent spricht über Notwendigkeit, als Fahrlehrer ruhig und besonnen zu bleiben; unter Fahrlehrer-Schülern spricht sich herum, dass staatliche Zulassung doch schwieriger zu bekommen ist, als von Vertretern weisgemacht; Georg macht MPU als erster im Kurs und fällt glatt durch; nicht das richtige "Nervenkostüm" für den Job; Halbgott-in-Weiß-Amtsarzt beschwichtigt: das sei die Regel und nicht die Ausnahme, nur etwa jeder 10. sei für Fahrlehrerjob geeignet; Georg macht nach Untersuchung Lehrgangskollegen auf hohe Durchfallquote aufmerksam, wird von Fahrlehrerschule Süd als Störienfried rausgeschmissen; monatelange juristische Auseinandersetzung; Termin beim Anwalt mit guten Nachrichten: Georg hat Prozess auf ganzer Linie gewonnen, Fahrlehrerschule müsse Kursgebühren zurückzahlen und Kosten des Verfahrens tragen; Revision laut Anwalt möglich, aber nicht wahrscheinlich. Irrtum: Fahrlehrerschule legt doch Berufung ein und bekommt in 2. Instanz vor dem Landgericht recht: Fahrlehrerschule habe ja nur Ausbildung offeriert und nicht die behördliche Zulassung versprochen. Ausbildung und Zulassung habe streng genommen nichts miteinander zu tun. Wie Georg Rademann ist es laut Ede 245 Vertragspartnern der Fahrlehrerschule ergangen; alle hätten in der 1. Instanz recht bekommen, seien dann aber an der "etwas abstrakten Denkweise" der 2. Instanz gescheitert.
  • Zitate: "Ist da wirklich nichts sonst notwendig als der Führerschein?" - "Wenn ichs Ihnen doch sage, Herr Rademann. Das einzige, was wirklich noch notwendig ist, ist hier ihre Unterschrift!"
  • Bewertung: **
  • Besonderheiten: Ede kritisiert im Anschluss, dass sich das "überspitzte juristische Denken in unserer Justiz" allgemein bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität "störend bemerkbar" macht. Im Anschluss an den Fall und Edes Nachrede wird noch ein Einspieler vom Vorsitzenden des Sonderausschusses für die Große Strafrechtsreform Adolf Müller-Emmert gezeigt. Er merkt an, dass eine Ausbildung zum Fahrlehrer natürlich wirtschaftlicher Unsinn sei, wenn man sich dafür gar nicht qualifiziere. Das Gericht hätte den Vertrag für nichtig erklären und damit dem Rechtsempfinden der Bürger eher entsprechen können. Er spricht sich dafür aus, das Abzahlungsgesetz zu novellieren - und zwar dahingehend, dass für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht besteht. Im konkreten Fall hätte Herr Rademann die Voraussetzungen für den Fahrlehrer-Beruf prüfen, sich alles noch mal durch den Kopf gehen lassen und den Vertrag folgenlos wieder auflösen können. Wir kennen (und schätzen) das heute als Widerrufsrecht.

Fahrzeugüberführung ins Ausland mit Überraschung

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Falscher Rentenberater

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Experiment: Falscher Standesbeamter

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