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VF 026 (Sendung vom 14.02.1970): Unterschied zwischen den Versionen

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=== {{Anker|FF3}} Falscher Rentenberater  ===
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* '''Details:''' 64jähriger Schuhmachermeister Breitenbach wird keine Rente bekommen, sobald er sein Geschäft aufgibt; machte sich vor über 30 Jahren selbstständig, konnte später nicht mehr in die Rentenversicherung aufgenommen werden, da Fristen verstrichen sind. Geschäft rückläufig, nur noch alte Stammkunden; dennoch reicht es für ein bescheidenes Auskommen. Selbsternannter "Rentenberater" führt sich eines Tages beim Schuhmachermeister ein; von einem Bekannten empfohlen; inspiziert Rentenunterlagen von Breitenbach, drückt sich gewandt aus und kennt auch die einschlägigen Paragrafen und relevanten Gerichtsbeschlüsse. Bietet an, Unterlagen von Breitenbach mitzunehmen und zu prüfen; dieser glaubt an "unparteiischen Fachmann" und muss an baldige Geschäftsaufgabe denken. 2 Wochen darauf kommt "Berater" wieder; Ergebnis: Breitenbach könne Nachversicherung erwerben; fragt nach Ersparnissen des Schuhmachers, welche dieser mit 5000 DM angibt; "Berater" rechnet mit dieser Einzahlung eine Monatsrente von 300 DM aus; Breitenbach überschwenglich dankbar; "Berater" setzt einen drauf: mit dem doppelten Einkaufsbetrag könne eine Rente von 525 DM pro Monat erreicht werden. Breitenbach erwähnt Lebensversicherung, die in zwei Monaten ausgezahlt würde; der "Berater" bietet an, den Betrag vorzustrecken, da er dem Schuhmachermeister vertraue. Letzerer übergibt ihm sein Barvermögen sofort als Einzahlung mit; zwei Monate darauf holt der "Berater" tatsächlich auch noch die Auszahlung aus der Lebensversicherung ab, die er angeblich vorgeschossen und bei der Landesversicherungsanstalt einbezahlt habe. Zu guter Letzt fragt der "Berater" noch nach einem Bekannten von Breitenbach, der ebenfalls eine Beratung gebrauchen könnte, damit er sich bei diesem mit der Empfehlung von Breitenbach einführen kann. Natürlich wurde nichts eingezahlt und eine solche Nachversicherung ist im Falle des Schuhmachermeisters auch nicht möglich. Der Schaden beträgt 10'700 DM, mithin sämtliche Rücklagen von Breitenbach für seinen Lebensabend.
* '''Details:''' 64jähriger Schuhmachermeister Breitenbach wird keine Rente bekommen, sobald er sein Geschäft aufgibt; machte sich vor über 30 Jahren selbstständig, konnte später nicht mehr in die Rentenversicherung aufgenommen werden, da Fristen verstrichen sind. Geschäft rückläufig, nur noch alte Stammkunden; dennoch reicht es für ein bescheidenes Auskommen. Selbsternannter "Rentenberater" führt sich eines Tages beim Schuhmachermeister ein; von einem Bekannten empfohlen; inspiziert Rentenunterlagen von Breitenbach, drückt sich gewandt aus und kennt auch die einschlägigen Paragrafen und relevanten Gerichtsbeschlüsse. Bietet an, Unterlagen von Breitenbach mitzunehmen und zu prüfen; dieser glaubt an "unparteiischen Fachmann" und muss an baldige Geschäftsaufgabe denken. 2 Wochen darauf kommt "Berater" wieder; Ergebnis: Breitenbach könne Nachversicherung erwerben; fragt nach Ersparnissen des Schuhmachers, welche dieser mit 5000 DM angibt; "Berater" rechnet mit dieser Einzahlung eine Monatsrente von 300 DM aus; Breitenbach überschwänglich dankbar; "Berater" setzt einen drauf: mit dem doppelten Einkaufsbetrag könne eine Rente von 525 DM pro Monat erreicht werden. Breitenbach erwähnt Lebensversicherung, die in zwei Monaten ausgezahlt würde; der "Berater" bietet an, den Betrag vorzustrecken, da er dem Schuhmachermeister vertraue. Letzterer übergibt ihm sein Barvermögen sofort als Einzahlung mit; zwei Monate darauf holt der "Berater" tatsächlich auch noch die Auszahlung aus der Lebensversicherung ab, die er angeblich vorgeschossen und bei der Landesversicherungsanstalt einbezahlt habe. Zu guter Letzt fragt der "Berater" noch nach einem Bekannten von Breitenbach, der ebenfalls eine Beratung gebrauchen könnte, damit er sich bei diesem mit der Empfehlung von Breitenbach einführen kann. Natürlich wurde nichts eingezahlt und eine solche Nachversicherung ist im Falle des Schuhmachermeisters auch nicht möglich. Der Schaden beträgt 10'700 DM, mithin sämtliche Rücklagen von Breitenbach für seinen Lebensabend.
* '''Darsteller:''' Franziska Brückel als Frau Weber, Wolfgang Jarnach als Herr Kemper
* '''Darsteller:''' Franziska Brückel als Frau Weber, Wolfgang Jarnach als Herr Kemper
* '''Zitate:''' Ede: ''"Ich erspare mir, Ihnen zu schildern, in welchen Verhältnissen der alte Mann heute lebt. Aber: Vielleicht verstehen Sie, warum ich mitunter auf die Barrikaden gehe, wenn manche Leute versuchen, Betrüger der gezeigten Art als ''harmlose kleine Ganoven'' einzustufen."''
* '''Zitate:''' Ede: ''"Ich erspare mir, Ihnen zu schildern, in welchen Verhältnissen der alte Mann heute lebt. Aber: Vielleicht verstehen Sie, warum ich mitunter auf die Barrikaden gehe, wenn manche Leute versuchen, Betrüger der gezeigten Art als ''harmlose kleine Ganoven'' einzustufen."''
* '''Bewertung:''' *
* '''Bewertung:''' *
* '''Besonderheiten:''' Das o.g. Studiozitat schrieb Ede sich alsbald erneut ins Manuskript: In seiner Einleitung zum [[Sendung vom 13.11.1970#FF2|zweiten Filmfall der XY-Sendung von November 1970]] beklagt er die zunehmende Tendenz zur bewaffneten Kriminalität, insbesondere auch bei Einbrechern, ''"also jenen Leuten, die von manchen Kritikern unserer Sendung gelegentlich als ''harmlose kleine Ganoven'' eingestuft werden."''
* '''Besonderheiten:''' Das o.g. Studiozitat gefiel Ede so gut, dass Ede es sich alsbald erneut ins Manuskript schrieb: In seiner Einleitung zum [[Sendung vom 13.11.1970#FF2|zweiten Filmfall der XY-Sendung von November 1970]] beklagt er die zunehmende Tendenz zur bewaffneten Kriminalität, insbesondere auch bei Einbrechern, ''"also jenen Leuten, die von manchen Kritikern unserer Sendung gelegentlich als ''harmlose kleine Ganoven'' eingestuft werden."'' Wenige Tage später folgte eine [[VF 029 (Sendung vom 21.11.1970)#FF1|erneute, fast wortgleiche Bemerkung in VF]].


== {{Anker|EX}} Experiment: Falscher Standesbeamter ==
== {{Anker|EX}} Experiment: Falscher Standesbeamter ==

Version vom 3. Dezember 2021, 18:01 Uhr

Filmfälle

Ausbildung zum Fahrlehrer mit falschen Versprechungen ("Fahrlehrerschule Süd")

  • Details: Urteilsverkündung im Gerichtssaal, Handelsvertreter Albert Rademann verliert Prozess in der 2. Instanz; konsternierter Blick, niedergeschlagener Anwalt. Rückblick: 17. September 1966, Ehepaar Rademann hat Vertreterbesuch; Repräsentant der Fahrlehrerschule Süd hält Albert für super Kandidaten für Fahrlehrerausbildung; Kurs dauere 6 Monate; Albert noch leicht skeptisch, aber Vertreter zerstreut alle Bedenken; Vertrag schließlich unterschrieben; nach der Unterschrift gibt Vertreter Albert en passant noch Aufstellung der Dokumente, die für die staatliche Zulassung als Fahrprüfer noch notwendig sind; Albert wird hellhörig, als er entdeckt, dass "eignungstechnisches Gutachten einer Untersuchungsstelle über die geistige und körperliche Eignung" vorgelegt werden muss; Vertreter bügelt auch das als Formalität ab, die mit einfachem amtsärztlichen Gutachten erledigt sei; Albert fährt an den folgenden Samstagen in das 115 km entfernte Trier für Fahrlehrer-Lehrgang; Dozent spricht über Notwendigkeit, als Fahrlehrer ruhig und besonnen zu bleiben; unter Fahrlehrer-Schülern spricht sich herum, dass staatliche Zulassung doch schwieriger zu bekommen ist, als von Vertretern weisgemacht; Albert macht MPU als erster im Kurs und fällt glatt durch; nicht das richtige "Nervenkostüm" für den Job; Halbgott-in-Weiß-Arzt beschwichtigt: das sei die Regel und nicht die Ausnahme, nur etwa jeder 10. sei für Fahrlehrerjob geeignet; Albert macht nach Untersuchung Lehrgangskollegen auf hohe Durchfallquote aufmerksam, wird von Fahrlehrerschule Süd als Störenfried rausgeschmissen; monatelange juristische Auseinandersetzung; Termin beim Anwalt mit guten Nachrichten: Albert hat Prozess auf ganzer Linie gewonnen, Fahrlehrerschule müsse Kursgebühren zurückzahlen und Kosten des Verfahrens tragen; Revision laut Anwalt möglich, aber nicht wahrscheinlich. Irrtum: Fahrlehrerschule legt doch Berufung ein und bekommt in 2. Instanz vor dem Landgericht recht: Fahrlehrerschule habe ja nur Ausbildung offeriert und nicht die behördliche Zulassung versprochen. Ausbildung und Zulassung hätten streng genommen nichts miteinander zu tun. Wie Albert Rademann ist es laut Ede 245 Vertragspartnern der Fahrlehrerschule ergangen; alle hätten in der 1. Instanz recht bekommen, seien dann aber an der "etwas abstrakten Denkweise" der 2. Instanz gescheitert.
  • Darsteller: Karl Supper als Richter, Dieter Möbius als Albert Rademann, Peter Böhlke als Dozent, Alfred Mendler als Arzt, Theo Maier-Körner als Dr. Anton Schmidt
  • Zitate: "Ist da sonst nichts notwendig als der Führerschein?" - "Wenn ich's Ihnen doch sage, Herr Rademann. Das einzige, was wirklich noch notwendig ist, das ist hier ihre Unterschrift!"
  • Bewertung: **
  • Besonderheiten: Ede kritisiert im Anschluss, dass sich das "überspitzte juristische Denken in unserer Justiz" allgemein bei der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität "störend bemerkbar" macht. Im Anschluss wird ein Einspieler vom Vorsitzenden des Sonderausschusses für die Große Strafrechtsreform Adolf Müller-Emmert gezeigt. Er merkt an, dass eine Ausbildung zum Fahrlehrer natürlich wirtschaftlicher Unsinn sei, wenn man sich dafür gar nicht qualifiziere. Das Gericht hätte den Vertrag für nichtig erklären und damit dem Rechtsempfinden der Bürger eher entsprechen können. Er spricht sich dafür aus, das Abzahlungsgesetz zu novellieren - und zwar dahingehend, dass für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht besteht. Im konkreten Fall hätte Herr Rademann die Voraussetzungen für den Fahrlehrer-Beruf prüfen, sich alles noch mal durch den Kopf gehen lassen und den Vertrag folgenlos wieder auflösen können. Wir kennen (und schätzen) das heute als Widerrufsrecht. Ede tritt noch mal nach: es sei "immerhin tröstlich, dass die Parlamentarier das Problem erkannt" hätten. Man werde "die Sache im Auge behalten und zu gegebener Zeit darauf zurückkommen."

Fahrzeugüberführung ins Ausland mit Überraschung

  • Details: Fetzige Danceparty zu Hammond-Orgel-Musik in Schwabinger Studentenbude; wenige Tage vor Semesterende; miniberockte Mädchen und viel Gerauche; 23-jähriger Medizinstudent Walter Haffner ist auf der Suche nach Ferienjob und lässt sich von Kommilitonen Anzeige zu Autoüberführung geben: "Wer überführt meinen Wagen nach Teheran? Spesen und DM 1.000,- Nettoverdienst"; Treffen mit Inserent in "bekanntem Münchner Ausländercafé"; Perser sagt, er habe keine Zeit, seinen alten Wagen für seinen Freund nach Teheran zu fahren; Wagen müsse aus Zollgründen auf Walter umgemeldet werden; beide handelseinig; Walter meldet Cadillac auf seinen Namen um und startet ins Abenteuer; München, Österreich, Jugoslawien; Rauchen und Kofferradio hören; tankt für jugoslawische Dinar "Superior 98"; Probleme an der griechischen Grenze; Zollbeamte dort interessieren sich sehr für junge deutsche Autofahrer mit wenig Gepäck in PKW, die erst kurz auf sie zugelassen sind; Beamte finden beim Filzen zehntausend Schuss Munition und 207 Selbstladepistolen. Ede: Münchner Student wurde von griechischem Gericht zu zwei Jahren Gefängnis und 20.000 DM Geldstrafe verurteilt. Da er Geld nicht bezahlen konnte, habe er weitere zweieinhalb Jahre auf einer der "berüchtigten griechischen Strafinseln" zubringen müssen.
  • Darsteller: Bodo G. de Toussaint als Walter Haffner, Karsten Welte als Marc, Ibrahim Aslanhan als Inserent, Perikles Talantopoulos als Zollbeamter
  • Zitate: Studentenparty: "Du guck mal, die Renate hat heute abend noch gar nicht getanzt." - "Wird sich gleich ändern!" Grenze bei Evzoni (GR): "Nun? Was ist das? Das ist nicht zum Verzollen? Häh?!"
  • Bewertung: **
  • Besonderheit: Ausgedehnter griechischsprachiger Dialog zweier Zollbeamter während Durchsuchung des Fahrzeuges samt Abmontage von Innenabdeckungen

Falscher Rentenberater

  • Details: 64jähriger Schuhmachermeister Breitenbach wird keine Rente bekommen, sobald er sein Geschäft aufgibt; machte sich vor über 30 Jahren selbstständig, konnte später nicht mehr in die Rentenversicherung aufgenommen werden, da Fristen verstrichen sind. Geschäft rückläufig, nur noch alte Stammkunden; dennoch reicht es für ein bescheidenes Auskommen. Selbsternannter "Rentenberater" führt sich eines Tages beim Schuhmachermeister ein; von einem Bekannten empfohlen; inspiziert Rentenunterlagen von Breitenbach, drückt sich gewandt aus und kennt auch die einschlägigen Paragrafen und relevanten Gerichtsbeschlüsse. Bietet an, Unterlagen von Breitenbach mitzunehmen und zu prüfen; dieser glaubt an "unparteiischen Fachmann" und muss an baldige Geschäftsaufgabe denken. 2 Wochen darauf kommt "Berater" wieder; Ergebnis: Breitenbach könne Nachversicherung erwerben; fragt nach Ersparnissen des Schuhmachers, welche dieser mit 5000 DM angibt; "Berater" rechnet mit dieser Einzahlung eine Monatsrente von 300 DM aus; Breitenbach überschwänglich dankbar; "Berater" setzt einen drauf: mit dem doppelten Einkaufsbetrag könne eine Rente von 525 DM pro Monat erreicht werden. Breitenbach erwähnt Lebensversicherung, die in zwei Monaten ausgezahlt würde; der "Berater" bietet an, den Betrag vorzustrecken, da er dem Schuhmachermeister vertraue. Letzterer übergibt ihm sein Barvermögen sofort als Einzahlung mit; zwei Monate darauf holt der "Berater" tatsächlich auch noch die Auszahlung aus der Lebensversicherung ab, die er angeblich vorgeschossen und bei der Landesversicherungsanstalt einbezahlt habe. Zu guter Letzt fragt der "Berater" noch nach einem Bekannten von Breitenbach, der ebenfalls eine Beratung gebrauchen könnte, damit er sich bei diesem mit der Empfehlung von Breitenbach einführen kann. Natürlich wurde nichts eingezahlt und eine solche Nachversicherung ist im Falle des Schuhmachermeisters auch nicht möglich. Der Schaden beträgt 10'700 DM, mithin sämtliche Rücklagen von Breitenbach für seinen Lebensabend.
  • Darsteller: Franziska Brückel als Frau Weber, Wolfgang Jarnach als Herr Kemper
  • Zitate: Ede: "Ich erspare mir, Ihnen zu schildern, in welchen Verhältnissen der alte Mann heute lebt. Aber: Vielleicht verstehen Sie, warum ich mitunter auf die Barrikaden gehe, wenn manche Leute versuchen, Betrüger der gezeigten Art als harmlose kleine Ganoven einzustufen."
  • Bewertung: *
  • Besonderheiten: Das o.g. Studiozitat gefiel Ede so gut, dass Ede es sich alsbald erneut ins Manuskript schrieb: In seiner Einleitung zum zweiten Filmfall der XY-Sendung von November 1970 beklagt er die zunehmende Tendenz zur bewaffneten Kriminalität, insbesondere auch bei Einbrechern, "also jenen Leuten, die von manchen Kritikern unserer Sendung gelegentlich als harmlose kleine Ganoven eingestuft werden." Wenige Tage später folgte eine erneute, fast wortgleiche Bemerkung in VF.

Experiment: Falscher Standesbeamter

  • Details: Peter Hohl studiert Aushänge im Standesamt mit Aufgeboten zur Eheschließung, notiert Adressen der Bräute im Wissen, dass diese demnächst wegen Namensänderung neue Personalpapiere benötigen. Klappert dann die Anschriften ab und will als vermeintliche Amtsperson Ausweise zur Umschreibung einsammeln. Stellt im Gegenzug wertlose Empfangsbestätigungen aus. Innerhalb weniger Stunden erhält er so fünf Bundespersonalausweise.
  • Zitate: Off-Ede: "An der Wohnungstür der Braut setzt er eine überzeugende Amtsmiene auf und gibt sich als Beauftragter des Standesamts aus."
  • Bewertung: **
  • Besonderheiten: Ede weist auf Variante hin, bei der Hinterbliebene aufgesucht und Ausweispapiere Verstorbener ergaunert werden. Betrüger könnten die Papiere bei Ratenkäufen, zu Kreditaufnahmen oder Kontoeröffnungen vorlegen und so zu barem Geld machen. Für Opfer stelle sich dann ggf. sogar das Problem, ihre Unschuld nachzuweisen.

Bemerkungen

Vorherige Sendung: VF 025 (Sendung vom 20.12.1969)

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