Sendung vom 06.10.2010
Sendung Nr. 439 | Moderation: Rudi Cerne |
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Filmfälle
Mord an Ronny G.
Inhalt
- Dienststelle: LKA Berlin
- Beamtin im Studio: Kriminalhauptkommissarin Barbara Bluhm
- Tattag: 09. Februar 2010, gegen 19:52 Uhr
- Details: 09. Februar 2010, Polizeinotrufzentrale Berlin: 23-jähriger Ronny G. meldet Einbruch in seiner Wohnung; alles durchwühlt und Tür aufgebrochen; Streife wird zum Tatort geschickt; unterwegs erreicht sie ein neuer Funkspruch; ein Toter wurde gefunden; Toter könnte vom Hochhaus gefallen sein; schnell wird klar: Einbruchsopfer ist der Tote vor dem Hochhaus - Ronny G.; Wohnung verwüstet; Ronny G. wollte eigentlich zur Bundeswehr; Unfall hat diesen Traum zerschlagen; arbeitslos; wird von seinen Eltern finanziell unterstützt; gilt in seinem Bekanntenkreis als zuverlässiger und fröhlicher Mensch; teilt sich seine Wohnung in Berlin-Hellersdorf aus Kostengründen mit einem anderen Mann; sehr viel im Internet unterwegs; Abend vor seinem Tod: Meldung über Treffen mit "alter Freundin"; sollte "100 €" erhalten; ein "Sergej" soll ihm gedroht haben; soll am 09. Februar Besuch von einem "Paul" erhalten und 700 € kriegen; sitzt gegen 19:00 Uhr tatsächlich mit einer jungen Frau in einer Kneipe in Hellersdorf; Schwester von "Sergej"?; kehrt um 19:50 Uhr heim; verwüstete Wohnung; Notruf; wohl anschließend über den Balkon aus dem 6. Stock gestoßen;
- Zitate: „Ich sag' dem Einbruchsopfer, dass es noch etwas dauert.“
- Darsteller: Fabian Baier, Philipp Brammer, Benjamin Holland, Oliver Stein
- Sprecher: Michael Brennicke
- Belohnung: 5.000 €
- Bewertung: *
- Status: (un)geklärt
Nachspiel
Das Todesermittlungsverfahren im Fall Ronny G. ist im Oktober 2011 eingestellt worden.
Das LKA Berlin vermutet, dass Ronny G. den Einbruch und seinen anschließenden Tod nur vorgetäuscht hat, um vor seinem sozialen Umfeld nicht als Verlierer dazustehen. Im Laufe der Ermittlungen konnte sich kein Hinweis bzw. Beweis auf Fremdverschulden finden lassen, wie beispielsweise DNA-Spuren oder Videoaufzeichnungen des/der Täter. Niemand hat etwas gesehen oder Schreie wahrgenommen.
Außerdem fand das LKA Berlin zunehmend Hinweise darauf, dass Ronny G. seinen Mord nur inszeniert hat, um so nicht als "Selbstmörder" posthum an den Pranger gestellt zu werden. Der 23-Jährige litt zudem unter Depressionen. Details über die Hinweise auf einen Suizid teilte das LKA Berlin aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mit.
Anschlag auf Rechtsanwalt
Inhalt
- Dienststelle: Kripo Frankfurt/Main
- Beamter im Studio: Kriminalhauptkommissar Frank Herrmann
- Einbruch: 09. November 2009, gegen 09:30 Uhr
- Vandalismus: 11. Dezember 2009, gegen 03:15 Uhr
- Beinschuss: 08. Februar 2010, gegen 08:50 Uhr
- Details: Frankfurt-Harheim; international bekannter und renommierter Anwalt Dr. Wolfgang J. (44); Arbeitgeber: eine der größten Kanzleien weltweit; die Fälle, die er betreut: außerordentlich große Wirtschaftsfälle, deren Streitwert in die zig Millionen geht; Anwalt arbeitet in Frankfurt am Main; Anwalt für Prozessrecht; Spezialgebiete: Betrugsfälle in der Wirtschaft; hohe Streitsumme; dreistellige Millionenbeträge; mysteriöser Einbruchsversuch; Kombi mit Hamburger Kennzeichen; zwei Wochen später: ominöser Mann klingelt; stammelt vor sich hin und verschwindet mit Komplizen; meldet Vorfall der Polizei; Anruf; nur schwere Atmung zu hören; bedrohliche Dimensionen; Scheibe zertrümmert; legt Mandat nicht nieder; 02. Januar 2010: Frau meldet sich mit osteuropäischem Akzent; Anruf aus Hamburg-Billstedt; 03./04. Februar 2010: Sichtung eines weißen Transporters; Schuss ins Bein; Durchschuss; legt Mandat im Hamburger Fall und anderen konfliktträchtigen Fällen nieder;
- Zitate: „Da ist etwas passiert, was möglicherweise eine riesige Dimension hat.“
- Darsteller: Henning Kober, Peter Kollmann, Martina Schütze, Isabella Surel
- Sprecher: Michael Brennicke
- Belohnung: 100.000 €
- Bewertung: **
- Status: teilw. geklärt
Nachspiel
Am Morgen des 04. September 2018 wurde Alexander F., der Erbe eines ehemaligen Hamburger Verlags, welcher vorwiegend auf Stadtpläne und Landkarten spezialisiert war, festgenommen. Alexander F. soll, so vermutet die Kripo, den Auftrag für den Warnschuss an den renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Wolfgang J. abgegeben haben. Der 49-Jährige wurde vor dem Sitz seiner neuen Firma in Hamburg festgenommen. Der Vorwurf: Verdacht zur versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt. Anschließend wurde Alexander F. in ein Frankfurter Gefängnis überstellt, da die dortigen Ermittlungsbehörden für den Mordversuch zuständig sind. Mehrfache Haftbeschwerden wurden abgelehnt.
Zwei Zeugen hatte sich den Staatsanwälten offenbart, zudem waren den Strafverfolgern Tonbandaufnahmen zugespielt worden, die kurz nach dem Schuss auf den Anwalt heimlich mitgeschnitten wurden. In einem Gespräch mit potenziellen Geschäftspartnern soll F. damals sein Wohlwollen über den Schuss auf den Anwalt geäußert haben.
Schon 2010 hat die Kripo Alexander F. als möglichen Auftraggeber im Visier gehabt, konnte dem Falk-Erben bis dato jedoch nichts nachweisen. Dies lag unter anderem auch daran, dass der damalige Internet-Unternehmer zum Tatzeitpunkt bereits eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Bilanzmanipulation und gemeinschaftlichen versuchten Betrugs absaß. Der damalige Prozess vor dem Landgericht Hamburg galt als einer der größten und spektakulärsten in der Geschichte der Hansestadt. Das Opfer, der Wirtschaftsanwalt Dr. Wolfgang J. war damals zudem mit einer nachträglichen Zivilklage gegen Alexander F. betreut gewesen, es handelte sich um eine Schadensersatzforderung in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro.
Die Identität des unbekannten Täters, welcher den Auftrag ausgeführt hat, ist nach wie vor unklar. Es soll sich den Angaben zwei neuer Belastungszeugen um eine Gruppe Osteuropäer gehandelt haben. Ein Unbekannter hatte dem damals 44-jährigen Opfer aus nächster Distanz einmal ins Bein geschossen. Die Kripo hatte diesen Vorfall schon damals als mögliche Warnung wahrgenommen, weswegen der Wirtschaftsanwalt sein Mandat in dem Fall um Alexander F. niedergelegt hatte. Zuvor wurde der Anwalt schon durch Einbrüche, zerschlagene Fensterscheiben, nächtliche Drohanrufe und Vandalismus bedroht. Schon damals führten viele Spuren nach Hamburg: Einer der Drohanrufe wurde in Hamburg-Billstedt geortet. Zudem wurden zwischen November 2009 und Februar 2010 mehrfach Autos mit Hamburger Kennzeichen in der Nähe des Hauses des Rechtsanwalts gesehen.
In der Sendung vom 24.10.2018 wird von den neusten Ermittlungsergebnissen berichtet. Es wird zudem daraufhin hingewiesen, dass der Fall für die Kripo noch nicht geklärt ist, da der Schütze noch nicht identifiziert und gefasst werden konnte. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals das Phantombild des Schützen gezeigt, um über die XY-Zuschauer Hinweise zu dessen Identität zu erhalten.
Am 20. Dezember 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen den Unternehmer Alexander F. wegen versuchter Anstiftung zum Mord und vollendeter Anstiftung zur gefährlichen Köperverletzung. Alexander F. muss trotz mehrfacher Haftbeschwerden in Untersuchungshaft verbleiben und bestreitet die Tat weiterhin. Er ließ über seine Anwälte mitteilen, dass er über die Abläufe in Großkanzleien bestens Bescheid wisse und somit gewusst hätte, dass ein neuer Anwalt im Falle eines Anschlags nachrücken werde und daher ein Anschlag wirkungslos wäre.
Am 17. Mai 2019 verlängerte das Oberlandesgericht Frankfurt die Untersuchungshaft und begründete diesen Schritt unter anderem mit einer erhöhten Fluchtgefahr des Angeklagten. Da der Angeklagte über Vermögen sowie Auslandskontakte besitze, sei es möglich, dass sich der 49-Jährige, der vor 20 Jahren noch zu den 100 reichsten Deutschen gehört hatte, ins Ausland absetzt, um so seinem Prozess zu entgehen. Am 21. August 2019 startete schließlich der Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt.
Am 12. September 2019 gab das damalige Opfer der gefährlichen Körperverletzung, der Wirtschaftsanwalt Dr. Wolfgang J., Auskunft über das damalige Verhältnis zu dem Angeklagten. Aufgrund des 2003 laufenden Zivilrechtsstreits und der drohenden Arrestpfändung und -Vollstreckung der Güter und Bankkonten des Angeklagten war die Stimmung zwischen Alexander F. und Wolfgang J. immer "äußerst feindselig" gewesen. Im ersten Strafprozessverfahren, in welchem der Angeklagte im Jahr 2008 wegen versuchten gemeinschaftlichen Betrugs und Bilanzfälschung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden war, urteilte das Gericht, dass Alexander F. die Taten "aus Geltungssucht und irrationaler Geldgier" begangen habe. Mit Verweis auf dieses Urteil sagte Wolfgang J., dass er dem Angeklagten "eine Anstiftung zum Mord absolut zutraue".
An den weiteren Verhandlungstagen sagte der Kronzeuge Etem E. aus dem Hamburger Kriminellenmilieu vor dem Schwurgericht aus, der als der wichtigste Zeuge in dem Strafprozessverfahren gilt. Ohne ihn säße F. nicht auf der Anklagebank und auch nicht seit September 2018 in Untersuchungshaft. F. habe bei einem Bekannten E.s den Mord in Auftrag gegeben. Etem E. sei damals der Bodyguard des Bekannten gewesen. Auch bei der Geldübergabe will Etem E. dabei gewesen sein. Als F. erfuhr, dass Dr. Wolfgang J. nur angeschossen und nicht erschossen wurde, habe er die restliche Bezahlung nicht tätigen wollen. E.s Bekannter habe die Männer bezahlen müssen und so den Angeklagten in Istanbul in eine Falle gelockt. Dabei habe er ein Gespräch mitgeschnitten, auf dem F. sein Wohlwollen über den Schuss auf den Frankfurter Anwalt zeigt, um F. anschließend damit erpressen zu können.
Als sein Bekannter erfuhr, dass Etem E. heimlich eine Kopie des Mitschnitts angefertigt hatte, habe er diesen bedroht. Auch F. wurde über den Mitschnitt in Kenntnis gesetzt und soll Etem E. ebenfalls anschließend bedroht haben, weswegen sich E. an das LKA gewandt haben will. Der Tonbandmitschnitt reichte zur Festnahme von Alexander F., wodurch Etem E. die ausgelobten 100.000 € Belohnung einkassiert hat. Etem E. nennt mehrere Mitwisser, die seine Angaben vor Gericht jedoch dementieren und früher getätigte Aussagen zurückziehen. Etem E. gibt an, dass Freunde und Mitwisser bedroht und bezahlt worden seien, um vor Gericht zu lügen. Der zweite Belastungszeuge, der in den vorherigen Vernehmungen E.s Angaben unterstützt hatte, sagte vor Gericht aus, dass er von Etem E. zu den Aussagen gedrängt worden sei.
An den weiteren Verhandlungstagen offenbart sich, dass Kronzeuge E. wiederholt widersprüchliche Angaben macht und sogar vor Gericht Falschaussagen tätigt. Ein aussagepsychologisches Gutachten stuft Etem E. als "Lügner" ein. Zudem stellt ein weiteres Gutachten fest, dass der Tonbandmitschnitt an einigen Stellen geschnitten worden sei. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen E., weil er womöglich selbst etwas mit dem Anschlag auf den Anwalt zu tun haben könnte. Außerdem verdächtigen ihn die Ermittler, F. mit den Tonbandaufnahmen erpresst zu haben. Die Verteidigung stellt indes einen zweiten Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter, welcher jedoch als unbegründet verworfen wird. Grundlage bei beiden Anträgen war die Behauptung, der Vorsitzende begegne dem Kronzeugen Etem E. zu unkritisch. Auch gegen den Kriminalhauptkommissar hat die Verteidigung Strafanzeigen wegen Urkundenunterdrückung und Verrat von Dienstgeheimnissen erstattet. Ihm wird vorgeworfen, die kriminelle Vorgeschichte des Kronzeugen verschwiegen zu haben.
Der Staatsanwaltschaft sind im Laufe der Verhandlung zentrale Belastungsmomente ihrer Anklage weggebrochen. Das Gericht geht inzwischen nicht mehr von einem Auftrag zum versuchten Mord aus. Allerdings hält es bis dato am Vorwurf fest, F. habe den Anschlag in Auftrag gegeben und eine gefährliche Körperverletzung des Anwalts beabsichtigt. Wegen Verdunkelungsgefahr hält es das Schwurgericht jedoch weiterhin für notwendig, dass der Angeklagte trotz der Corona-Krise in Untersuchungshaft bleibe.
Am 25. März 2020, einem weiteren Verhandlungstag, folgte eine weitere Skurrilität in dem sehr undurchsichtigen Prozess. Etem E. nannte dem Gericht einen Zeugen, welcher als Beobachter einer mutmaßlichen Bestechungsszene mit einem weiteren Zeugen bestätigen könne, dass das Umfeld des Angeklagten wichtige Zeugen für Falschaussagen bezahlen würde. Wenige Tage vor dessen geplanter Aussage vor Gericht folgte eine skurrile Aktion. Dieser Zeuge, A., hat der Verteidigung unter falschem Namen einen Tonbandmitschnitt angeboten, auf welchem zu hören sein soll, wie Etem E. bestätigen würde, dass alles erlogen von ihm sei. A. bot der Verteidigung den Tonbandmitschnitt für mehrere Millionen Euro an. Die Verteidigung informierte Gericht und Staatsanwaltschaft und bat den Mann zum Gespräch in ihre Kanzlei. So geschah es auch, allerdings observierten ihn Polizeibeamte. Die Verteidigung erkannte die Stimme E.s auf dem Tonbandmitschnitt, jedoch benötigten sie für den türkischen Inhalt einen Dolmetscher, weswegen das Treffen vertagt wurde. Als A. die Kanzlei verließ und die Polizeibeamten erkannte, zerbiss er den USB-Stick inklusive Tonbandaufnahme. Das LKA untersucht nun, ob noch etwas zu retten ist.
Vor dem Hintergrund, dass E. und A. sich besser zu kennen scheinen, drängt sich für F.s Verteidigung ein Verdacht auf: Dass E. und A. bei der Aufnahme, die E. nun schwer belasten und den Angeklagten entlasten sollte möglicherweise gemeinsame Sache machten. Und dass E., nachdem er bereits durch Wolfang J.s Kanzlei 100.000 € für seine F. belastende Aussage kassierte, nun noch ein zweites Mal versuchen wollte, abzukassieren. Diesmal dafür, dass er eine Tonbandaufnahme anfertigt, die für F.s Entlastung sorgt.
Am 09. Juli 2020 wurde in Frankfurt am Main das Urteil gefällt gegen Alexander F. wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung. Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Verlagserbe den Anschlag auf den Wirtschaftsanwalt Dr. Wolfgang J. im Februar 2010 bei einem Mittelsmann beauftragt hat. Alexander F. wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, bleibt aber vorerst einmal auf freien Fuß. In der Urteilsbegründung hieß es dazu, da der Verlagserbe bereits seit 22 Monaten in Untersuchungshaft saß, habe er damit schon einen großen Teil der Strafe verbüßt. Der Fluchtanreiz sei deshalb erheblich reduziert.
Am 23. November 2022 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision und bestätigte die Freiheitsstrafe. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist somit rechtskräftig und Alexander F. muss wieder ins Gefängnis.
Siehe auch:
- Anstiftung zum Mord? Gefallener Internetunternehmer Alexander F. verhaftet! - Meedia vom 04. September 2018.
- Verlagserbe: Alexander F. bleibt im Gefängnis! - Handelsblatt vom 17. Mai 2019.
- Prozessauftakt gegen Alexander F.: "Schäbige Schadenfreude"! - Spiegel vom 21. August 2019
- Prozess wegen Mordauftrags: Zeuge erhebt schwere Vorwürfe gegen F.! - FAZ vom 29. November 2019.
- Strafprozess gegen Alexander F.: "Sie gehen mir auf die Nerven!" - Handelsblatt vom 18. Dezember 2019.
- Prozess gegen Alexander F.: Nächste dubiose Volte! - FAZ vom 26. März 2020.
- Alexander F. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt – Haftbefehl aufgehoben - Handelsblatt vom 09 Juli 2020.
- Attacke auf Anwalt: Viereinhalb Jahre Haft für Stadtplan-Erben F. - Süddeutsche Zeitung vom vom 09 Juli 2020.
- Viereinhalb Jahre Haft für Unternehmer F. - Tagesschau.de vom 09 Juli 2020.
- Alexander F. kommt wieder in Haft - Tagesschau.de vom 23. November 2022.
- BGH bestätigt Freiheitsstrafe für Alexander Falk - Spiegel vom 23. November 2022.
- BGH urteilt über einstigen Hamburger Börsenstar F. - Welt vom 23. November 2022.
Vergewaltigungsserie
Inhalt
- Dienststelle: Kripo Dresden
- Beamter im Studio: Kriminalhauptkommissar Tilo Krempl
- 1. Tat: 11. November 2003, gegen 06:15 Uhr
- 2. Tat: 16. Februar 2004, gegen 22:50 Uhr
- Details: Nadel im Heuhaufen; sieben Taten in Dresden bis April 2005; Täter: männlich, etwa Mitte 20 und vermutlich wohnhaft in Dresden; Serie bricht abrupt ab nach April 2005; vermutlich Raucher oder Drogensüchtiger; "Mutabor" auf gefundenem MP3-Player; sehr unterschiedliche Phantombilder;
- Details zur 1. Tat: 16-jährige; Weg zur Ausbildungsstelle; wird plötzlich abgefangen und überwältigt; bringt Opfer hinter einen Supermarkt; kennt Gegend offenbar genau; Tat abgebrochen; möglicherweise durch irgendetwas gestört worden;
- Details zur 2. Tat: 15-Jährige; Winterferien; macht sich auf zum besten Freund, der grad eine Trennung durchlebt; fünf Stationen; letzter Halt: junger Mann steigt zu; steigt an der Endstation mit der 15-Jährigen aus; überwältigt diese und verbindet ihr die Augen; bedroht die 15-Jährige mit Messer; Vergewaltigung; stellt sich vor (ob die Personalien richtig sind, ist nicht geklärt): "Mike" sei 16 Jahre alt und vor vier Jahren aus Berlin gekommen; raubt zum Schluss Zigaretten und Geld;
- Zitat: „In Dresden gibt es mindestens 100.000 Männer, auf die diese Beschreibung genau passt.“
- Darsteller: Pola Jane O'Mara, Alina Sokar, Sophia Sonntag
- Sprecher: Michael Brennicke
- Belohnung: 5.000 €
- Bewertung: ***
- Status: ungeklärt
Nachspiel
XY-Preisträger
Inhalt
- Preisträger(in): Oliver D. und Sonia I. aus Eppstein
- Tattag: 03. Februar 2008
- Details: Oliver D. und Sonia I.; kamen von einer Faschingsfeier aus Frankfurt; verkleidet; noch zwei Freunde im Auto; setzen diese bei ihrem zu Hause ab; fahren weiter zu ihrem Zuhause; zur selben Zeit zwei Männer in der Nähe unterwegs; kommen ebenfalls von einer Faschingsveranstaltung; werden von einer Gruppe von drei jungen Männern angepöbelt; fragen nach Geld; Opfer sagen, sie hätten kein Geld dabei; werden grundlos angegriffen; einer der Männer kann flüchten in der Hoffnung Hilfe zu holen, während der andere Mann verprügelt wird; Pärchen bemerkt wie das Opfer an der Straße mit Steinen und Flaschen beworfen wird; rufen Polizei; unfassbarer Gewaltexzess; voller Blut; Opfer wär ohne Hilfe vermutlich erschlagen worden; Schläger werden später verhaftet; Haupttäter erhält 2,5 Jahre Haft;
- Zitat: „Ey, habt ihr mal Geld für uns!?“
- Laudator: Rudi Cerne
- Besonderheiten: vorgestellt in der Sendung vom 15.09.2010
- Bewertung: ***
Nachspiel
XY-Preisträger
Inhalt
- Kandidatin: Özlem S. aus Vilgertshofen
- Tattag: Pfingsten 2009
- Details: 36-jährige Rechtsanwaltsgehilfin mit ihren zwei Kindern, ihrer Mutter und ihren zwei Brüdern in den Ferien an einem See bei Regensburg; nur wenige Meter entfernt: 61-Jähriger hat zwei kleine Kinder dabei; 7-jähriges Mädchen; wirkt zuerst wie Großvater und Enkel; beobachten das Geschehen; 61-Jähriger fotografiert das Mädchen nackt; Özlem S. fragt andere Zeugen nach deren objektiver Betrachtung; spielt mit dem nackten Mädchen; sehen Erektion; rufen Polizei; 61-Jähriger mit den Kindern nicht verwandt, sondern ein Freund der Familie; wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern vorbestraft; gesteht, dass er auch das siebenjährige Mädchen in der Vergangenheit mehrfach missbraucht hat; zwei Jahre Haft auf Bewährung; Täter muss Therapie machen;
- Zitate: „Du willst wegschauen, weil du das einfach als eklig empfindest, aber du kannst nicht wegschauen!“
- Laudator: Rudi Cerne
- Besonderheiten: in keiner XY-Sendung vorgestellt
- Bewertung: **
Nachspiel
XY-Preisträger
Inhalt
- Kandidatin: 47-jährige Caroline K.-M. aus Würzburg
- Tattag: 28./29. Juni 2008
- Details: zweifache Mutter und studierte Diplom-Biologin; bei ihren Eltern in einem kleinen Dorf zu Besuch; bemerkt die Aufbauarbeiten für eine Feier von Jugendlichen; jährliche im Juni stattfindende Sonnwendfeier; Neonazis; wacht gegen 23:30 Uhr wegen des Lärms der Feier auf; setzt sich ans Fenster und beobachtet das Geschehen; Stimmung wird immer aggressiver; Lieder, mit rassistischen Texten; gegen 05:30 Uhr erreichen die rassistischen und volksverhetzenden Ausrufe ihren Höhepunkt; Caroline K.-M. versucht Beweisfotos zu schießen; zu dunkel; notiert sich Kennzeichen der Autos; erstattet Anzeige; 23-Jähriger einschlägig vorbestraft; Geldstrafe: 2.000 € an soziale jüdische Einrichtungen; Sonnwendfeier hat es nicht mehr gegeben in dem Dorf;
- Zitat: „Was mein Traum wäre? In die Türkei einzumarschieren und alle umzubringen! Der weißen Rasse gehört Europa!“
- Laudator: Rudi Cerne
- Besonderheiten: in keiner XY-Sendung vorgestellt; aufgrund eines familiären Krankheitsfalls nicht im Studio anwesend
- Bewertung: **
Nachspiel
Überfall auf Car-HiFi-Geschäft
Inhalt
- Dienststelle: Kripo Gelsenkirchen
- Tattag: 21. Januar 2010, kurz vor 24:00 Uhr
- Beamter im Studio: kein Kommissar anwesend
- Details: Inhaber eines Geschäfts, das sich auf den Verkauf und den Einbau von Multimedia-Geräten für Autos spezialisiert hat; vor einiger Zeit ist in das Geschäft eingebrochen worden, deshalb wurde die Sicherheit deutlich erhöht; vergitterte Fenster; Überwachungskameras; modernes Alarmsystem; Einbruch fast unmöglich geworden; einer der Täter gibt sich als Kunde aus; spioniert das Geschäft aus; Täter müssen gemerkt haben, dass ein Einbruch nahezu unmöglich ist; entschieden sich für Überfall; Inhaber macht Überstunden; Geschäft hat bereits geschlossen; Anzahl der am Überfall beteiligten Männer unbekannt; greifen gezielt nach hochwertigen teuren Geräten; Beute: Elektronikartikel im Wert von 25.000 €; Opfer hat kein Motorengeräusch gehört; unklar, wo Fluchtfahrzeug stand; Phantombild;
- Zitate: „Gib' mir das Geld, sonst stech' ich dich ab! Nix umdrehen!“
- Darsteller: Pola Jane O'Mara, Alina Sokar, Sophia Sonntag
- Sprecher: Michael Brennicke
- Belohnung: keine Angaben
- Bewertung: **
- Status: ungeklärt
Nachspiel
Die Studiofälle der Sendung:
- SF 1: Kripo Böblingen - Doppelmord: zwei Männer - dasselbe Schicksal; 30-jähriger Heiko S. und 70-jähriger Hans Friedrich L.; sind sich nie begegnet; starben durch ein und dieselbe Waffe; Morde liegen nur wenige Wochen auseinander; Motiv: wahrscheinlich Hass auf Homosexuelle; 30-jähriger Heiko S. wurde am 08. Mai 2010 gegen 23:15 Uhr durch einen Kopfschuss ermordet; war mit grünem Peugeot unterwegs; Parkplatz: Hölzer See; 2. Opfer: 70-Jähriger wurde am 02. Juli 2010 ermordet; Tatort nahe der A5, kurz hinter dem Frankfurter Kreuz; beide Opfer fast nackt aufgefunden; verwendete Munition wird seit 1996 nicht mehr hergestellt; Phantombild;
Geklärt: Wie erst nach der Festnahme des Täters bekannt geworden ist, war dieser auch für den Mordversuch an einem 62-jährigen Belgier verantwortlich, zu dem er am 06. Juni 2010 in der Innenstadt von Freudenstadt ins Auto stieg. Der 62-jährige Tourist wartete im Auto auf seine Frau und wehrte sich heftig gegen die Angriffe des Täters, sodass er schwer verletzt entkommen konnte.
Mehrfach wurde bei den Taten ein dunkler BMW gesichtet. Die Kripo nahm fast 800 DNA-Proben von Männern, die die beiden Parkplätze besuchten und untersuchte 1287 dunkle Fünfer-BMW mit Esslinger Kennzeichen. Auch Aufrufe in den überregionalen Medien und der Beitrag des Falles bei XY brachten die Polizei nicht weiter. Erst Ende 2010 stieß die Kripo auf den richtigen BMW - den Siebener-BMW von Detlef S. Die Tatwaffe, eine DIN-A 4 Seite mit der Überschrift "Überfall, Geld her.", eine Wollmaske, Viagra-Pillen und einige weitere Gegenstände wurden im Kofferraum des 55-Jährigen aus dem Kreis Esslingen gefunden. Zudem stimmten DNA-Vergleiche mit Spuren von den Tatorten (Zigarettenkippe) überein. Am 11. Dezember 2010 wurde Detlef S. festgenommen.
Als Mordmotiv wird Hass auf homosexuell veranlagte Männer vermutet. Der Festgenommene soll sich vor Jahren bei einem Kenia-Urlaub bei einem Transvestiten, den er für eine Frau hielt, mit AIDS angesteckt haben. Doch auch hohe Geldschulden aufgrund missglückter Immobiliengeschäfte und psychische Probleme wie schwere Depressionen und Angstzustände könnten ein Motiv für die Taten gelten. Der 55-Jährige schwieg größtenteils zu den Vorwürfen.
Anfang Februar 2012 wurde Detlef S. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde erkannt sowie eine folgende Sicherungsverwahrung angeordnet. Zuvor hat sich der 55-Jährige versucht in U-Haft mit Tabletten das Leben zu nehmen.
Die Klärung des Falles wird in der Sendung vom 12.01.2011 berichtet.
- SF 2: Kripo Nürnberg - Fahndung nach Bankräuberin: rothaarige Bankräuberin; überfiel am 12. August 2010 eine Filiale der Sparda-Bank; ohne Beute; versucht es am 13. August erneut; Filiale der Deutschen Bank in Nürnberg-Mögeldorf; betritt gegen 09:20 Uhr die Bank; bedroht die Angestellten mit Pistole; gute Videos der Überwachungskameras; ging beim zweiten Überfall erfolgreich vor; etwa 35 - 45 Jahre alt; trug jeweils bei ihren Überfällen eine rote Jacke;
Geklärt: Die Räuberin konnte bereits weniger als zwei Tage nach der Ausstrahlung gefasst werden. Drei konkrete Zuschauerhinweise veranlassten eine sofortige Fahndung. Es war eine 47-jährige Verwaltungsangestellte, die sich bisher nichts hatte zu Schulden kommen lassen. Die Auflösung erfolgt in der Folgesendung.
- SF 3: LKA Mainz - Fahndung nach Daniel Erick M.: 40-Jährige ist nach einem plötzlichen Hirnschlag schwer behindert; geistig und körperlich; auf ständige Hilfe angewiesen; im März 2010 diagnostizierten Ärzte plötzlich bei ihr eine Schwangerschaft; Frau kann sich nicht mehr artikulieren, dennoch ist eindeutig: sie muss Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sein; durch DNA-Abgleich kommt als Täter nur einer infrage: Daniel Erick M., einer ihrer Pfleger; 36-jähriger aus Kamerun; Ende 2009 für eine Stelle als Wirtschaftsinformatiker nach Berlin gezogen; inzwischen ist M. auf der Flucht; gilt als introvertiert;
XY Update
- kein XY Update in dieser Sendung
XY gelöst
- SF 4 der Sendung vom 15.09.2010: Mit den Bildern aus Ausschnitten der hochgeladenen Videos fahndete XY nach einem mutmaßlichen Kinderschänder, der seine Taten filmte und ins Netz stellte. Ausschnitte dieser Bilder, auf denen er und auch Teile seiner Wohnung zu sehen waren, wurden gezeigt. Rund 50 Hinweise erreichten XY und ein Hinweis führte nach Bad Oeynhausen in NRW. Dort lebte der Mann bei seiner Großmutter im Haus und zwar in einer Dachwohnung. Der 27-Jährige hat zugegeben, der Mann auf den Fotos zu sein. Der 27-Jährige arbeitete als evangelischer Diakon.
Erste Ergebnisse
Auf der Suche nach neuem Opfer?
Zeuge will Doppelmörder gesehen haben / Bankräuberin vielleicht erkannt
Die Kripo Böblingen und Rüsselsheim ermittelt gemeinsam in zwei ungewöhnlichen Mordfällen. Beide Opfer wurden diesen Sommer auf Parkplätzen in Baden-Württemberg und Hessen mit Kopfschüssen getötet. Sie waren auf der Suche nach anonymen homosexuellen Kontakten. Die Opfer kannten sich nicht, starben aber durch Schüsse aus derselben Waffe.
Ein Anrufer hat zu diesem Fall eine interessante Beobachtung gemacht: Ein Unbekannter soll sich auf einem Parkplatz in Gemünden (welches genau?) in auffälliger Weise für Fahrzeuge und deren Insassen interessiert haben. Immer wieder sei der Mann zwischen den Autos suchend hin- und hergelaufen. Der Zuschauer bringt nun diese Beobachtung in Verbindung mit dem Doppelmord. Und auch die Polizei nimmt diesen Hinweis sehr ernst, da einige Parallelen zu den Morden zu entdecken sind. Sie befürchtet, dass der Mörder bereits wieder auf der Suche nach dem nächsten Opfer ist.
Könnte Sextäter sein:
Auch im Fall des Serienvergewaltigers aus Dresden hat die Polizei vielversprechende Hinweise erhalten. Der Mann hatte bis 2005 insgesamt sieben Mal zugeschlagen. Dann hörte die Serie abrupt auf. Unter den Hinweisgebern war eine ehemalige Streetworkerin, die einen jungen Mann kennt, auf den die Beschreibung passen könnte.
Namen genannt:
Die Kripo in Nürnberg ist ebenfalls optimistisch, ihren Fall bald aufzuklären. Sie fahndete in XY nach einer Bankräuberin, die im August 2010 innerhalb von zwei Tagen zwei Banken in Nürnberg überfallen hatte. Mehrere Anrufer sind sich sicher, die Frau erkannt zu haben, und konnten der Kripo auch einen Namen nennen.
(Quelle: ZDF)
Bemerkungen
- Es wird wieder einmal unterbrochen
- Versprecher Rudis nach Filmfall 1: "Belehnung" statt Belohnung.
- Nach Filmfall 4 kein Kommissar aus Gelsenkirchen im Studio
- Es gibt wieder die Zwischenabfrage und Alfred Hettmer ist auch wieder dabei
- Preisträger des XY-Preises im Studio anwesend
Vorherige Sendung: Sendung vom 15.09.2010
Nächste Sendung: Sendung vom 03.11.2010
- 2010
- Bad Oeynhausen
- Belgien (allgemein)
- Berlin (LKA)
- Berlin
- Böblingen (Kripo)
- Dresden (Kripo)
- Dresden
- Frankfurt am Main
- Frankfurt am Main (Kripo)
- Gelsenkirchen (Kripo)
- Gemünden/Hunsrück
- Hamburg
- Kamerun (allgemein)
- Kenia (allgemein)
- Nürnberg (Kripo)
- Nürnberg
- Regensburg
- Rheinland-Pfalz (LKA)
- Rüsselsheim
- Türkei (allgemein)
- Freudenstadt