Die nächste Sendung läuft am 17. April 2024 um 20.15 Uhr im ZDF!

Mord an Andrea Bergmaier – Der Porsche aus München

Aus Aktenzeichen XY ... ungelöst - Wiki
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Ein Review von bastian2410 am 02.01.2012
(Original-Beitrag mit Diskussion im XY-Forum)

Der Fall wurde in folgenden Sendungen behandelt:

Mord im Schwabenländle – Die legendäre Suche nach dem Porschefahrer, die Geschichte eines Putzmanns und das verborgene Leben der Andrea B.

Es ist einer der bekanntesten Filmfälle in Aktenzeichen xy. Nehren, Dußlingen, Kusterdingen und Ofterdingen – Orte, die wohl nur Einheimische kennen. Hier ist die Welt noch in Ordnung, ein Verkehrsunfall schon ein großes Ereignis. In den 90er Jahren sind diese Orte Schauplätze eines brutalen Mordes. Als die Beamten am Silvestertag 1992 zu diesem Einsatz in Nehren nahe Tübingen gerufen werden, wissen sie noch nicht, dass sich dieser Fall zu einem der spektakulärsten Kriminalfälle der schwäbischen Rechtsgeschichte entwickeln würde. Eine junge Frau wird tot mit durchgeschnittener Kehle aufgefunden, bekleidet nur mit einem Negligé.

Schickimicki in der schwäbischen Provinzstadt? Das Opfer wurde kurz vor ihrem Tod mehrmals in Begleitung eines eleganten Porschefahrers aus München gesehen. In der Folgezeit werden insgesamt 4.600 Münchner Porschefahrer überprüft, das bis dahin größte Täterausschluss-Verfahren wird gestartet. Auch Prominente und Rotlichtgrößen geraten in Verdacht und müssen Blutproben abgeben. Das Ergebnis der 10-jährigen Ermittlungsarbeit: Täter war der Putzmann, und er fährt keinen Porsche. Die Geschichte endet somit doch etwas provinziell.

Teil 1

Nehren hat 1992 ca. 3.300 Einwohner und liegt im Landkreis Tübingen. Eine von ihnen ist die 24-jährige Andrea B., die als technische Zeichnerin in einer Maschinenbaufirma bei Kusterdingen arbeitet. Seit dem Frühjahr ist sie in der Firma in der Nähe von Tübingen angestellt und gilt bei Kollegen als beliebt und zuverlässig. Im Sommer vor der Tat war die junge Frau noch umgezogen und bewohnt seitdem ein Ein-Zimmer-Appartement im Erdgeschos eines Mehrfamilienhauses in Nehren. Über ihr Privatleben gibt Andrea nicht viel preis, ihre Freunde wissen aber, dass sie viele Bekanntschaften nach München pflegt. An mehr als einem Dutzend Wochenenden hatte sie sich in den Monaten vor ihrem gewaltsamen Ende zu Besuchen in der Landeshauptstadt aufgehalten, Rock-Konzerte besucht, mit Freunden aus dem Tübinger Raum in der Gaststätte "Thomasbräu" gegessen und die "Wies'n" im September besucht. Auch ein Grund für die vielen Aufenthalte in München ist ihr Freund Dietmar U., mit dem sie seit der Schulzeit liiert ist, und der in München eine Anstellung in einer Münchner Computerfirma gefunden hat. Obwohl die technische Zeichnerin gerade versucht hat, ihr Leben im Tübinger Umland neu zu ordnen, plant sie offenbar, für Anfang 1993 nach München umzusiedeln. Eine Bewerbung bei einem Münchner Unternehmen hatte bereits ein Einstellungsgespräch zur Folge gehabt, in dessen Verlauf sie erklärte, dass es für sie kein Problem sei, in München eine Wohnung zu finden.

Andrea hat eine weitere große Leidenschaft: Aerobic. Seit drei Jahren trainiert die junge Frau im Fitness-Club "Pegasus" in Dußlingen, einem der ältesten Trimm-Studios in Deutschland, das auch von zahlreichen Polizeibeamten frequentiert wird.

Das Leben von Andrea B. birgt jedoch ein weiteres Geheimnis, welches bis heute nicht geklärt wurde. Seit Sommer 1992 gibt es wahrscheinlich einen zweiten Mann im Leben der 24-Jährigen. In dieser Zeit wird sie von Nachbarn mehrmals in Begleitung eines sehr elegant gekleideten 25- bis 35-jährigen Porschefahrers gesehen. Die Besuche des mysteriösen Mannes häufen sich in den Wochen vor dem Mordtag. Zeugen sehen den Wagen mit Münchner Kennzeichen der 911- oder 944-Reihe in Nehren und Tübingen, vor dem Haus der technischen Zeichnerin und ihrem Fitness-Club "Pegasus".

Ein Porsche fällt Passanten auch in der Mordnacht am 30. Dezember am Fitness-Club in Dußlingen auf. Andrea B. besucht fast jeden Tag Aerobic-Kurse im "Pegasus" bzw. hilft als Barkeeperin hinter dem Tresen aus. So auch am 30. Dezember 1992. Am nächsten Tag will sie über die Mitfahrzentrale nach München zu ihrem Freund fahren und in der Landeshauptstadt den Jahreswechsel feiern. Diese Pläne ändern sich jedoch, als ihr Freund an diesem Abend im "Pegasus" anruft und seiner Freundin mitteilt, dass er sie am nächsten Tag am späten Vormittag in Nehren abholen wird.

Der Abend im "Pegasus" verläuft bis 21 Uhr ohne besondere Vorkommnisse. Dann passiert etwas, das sich die Polizei bis heute nicht erklären kann: Gegen 21 Uhr betritt ein Unbekannter das Studio in Dußlingen, bleibt an der Tür stehen und hält Blickkontakt zu Andrea B. Ein weiterer Angestellter deutet das Verhalten des Unbekannten als Interesse am Studio und drückt ihm einen Flyer in die Hand. Danach verlässt der Unbekannte den Fitness-Club, ohne auch nur ein Wort gesprochen zu haben. Zur gleichen Zeit wird vor dem "Pegasus" wieder ein dunkler Porsche mit Münchner Kennzeichen gesehen. Nach diesem Vorfall ist Andrea wie ausgewechselt. Die Polizei ist sich sicher, dass Andrea diesen Mann gekannt haben muss. Gegen 22 Uhr, zwei Stunden vor Feierabend, bittet sie ihren Kollegen, nach Hause gehen zu dürfen. Um 22:15 Uhr verlässt Andrea das "Pegasus" und soll nach Angaben des Angestellten mit ihrem Peugeot vom Parkplatz weggefahren sein.

Ob Andrea dann sofort nach Hause gefahren ist, ist unklar. 15 Minuten, nachdem Andrea den Fitness-Club verlassen hat, macht ein Autofahrer um 22:30 Uhr eine wichtige Beobachtung: Vor dem Haus der jungen Frau in Nehren parkt ein Porsche 944, dessen Farbe er zwar in der Dunkelheit nicht erkennen kann, als ungewöhnlich fiel ihm allerdings das Münchner Kennzeichen auf, und dass – anders als bei den übrigen Fahrzeugen am Straßenrand – die Scheiben noch nicht mit Raureif überzogen waren. Ein Indiz dafür, dass der Wagen erst wenige Minuten vorher abgestellt wurde.

Der Silvestertag 1992 in Nehren: Am späten Vormittag trifft Dietmar U. in Nehren ein, um seine Freundin abzuholen. Sofort fällt ihm die offene Terrassentür der Erdgeschosswohnung auf. Als er auf seine Rufe keine Antwort erhält, betritt er über die Terrassentür die Wohnung. Er findet im Schlafzimmer auf dem Bett seine tote Freundin. Sie hat mehrere Stichwunden am Hals und hat viel Blut verloren. Dietmar U. schaltet sofort die Polizei ein.

Nach der ersten Tatortuntersuchung ist klar, dass Andrea B. ermordet wurde. Der Täter hatte der jungen Frau mehrmals mit einem Messer in den Hals gestochen und dabei auch die Kehle durchgeschnitten. Andrea B. ist durch diese Verletzungen verblutet.

Viele Spuren findet die Polizei nicht. Im Rest der Wohnung deutet nichts auf ein Verbrechen hin, Einbruchsspuren sind nicht vorhanden. Die Nachbarn haben von der Tat nichts mitbekommen, auch die Tatwaffe oder weitere tatrelevante Spuren werden in der Wohnung nicht gefunden. Ein Sexualdelikt wird schnell ausgeschlossen. Allerdings hatte Andrea B. kurz vor ihrem Tod sexuellen Kontakt. Auf der Leiche und im Mund von Andrea B. werden Spermaspuren gefunden. Das Opfer hatte somit kurz vor dem Mord Oralverkehr, nach Ansicht der Kripo mit dem Täter. Fest steht auch, dass Andrea ihren Mörder gekannt und ihm die Tür aufgemacht hat. Bekleidet war sie zum Tatzeitpunkt nur mit einem Negligé, zudem war sie abgeschminkt. Indizien dafür, dass zwischen Opfer und Täter eine Beziehung bestanden haben muss. Geraubt wurde nichts außer einem querformatigen Büchlein mit Außenmaßen von sieben mal zehn Zentimetern und blauem Stoffdeckel – dem Telefonverzeichnis mit den Bekannten des Mordopfers. Die Kripo glaubt, dass die Telefonnummer des Mörders in diesem Büchlein steht und so die Identifizierung seiner Person erschwert werden soll.

Die Spermaspur ist der einzige Hinweis auf den Mörder. Die Kripo konzentriert sich zunächst auf das engere persönliche Umfeld der Toten. Jedoch ergeben sich bei dieser Überprüfung keine Hinweise auf den Täter, sämtliche enge Freunde können ausgeschlossen werden. Auch der Freund von Andrea zählt zunächst zum Kreis der Tatverdächtigen, da sein Alibi in der Tatnacht von 1 bis 8:30 Uhr Lücken aufweist. Eine Genanalyse schließt den 29-Jährigen jedoch als Täter aus, sein Genmaterial stimmt mit der am Tat vorgefundenen Spermaspur nicht überein.

Durch die Zeugenbefragungen in der Nachbarschaft erfahren die Ermittler, dass das Opfer bereits Monate vor der Tat engen Kontakt zu einem Münchner Porschefahrer gehabt haben muss. Das enge persönliche Umfeld sowie der Lebenspartner wussten nichts von diesem Kontakt. Es ist die einzige Spur der Kripo in diesem Mordfall. Obwohl der Lebensgefährte die Beziehung als intakt und gefestigt ansieht, da beide zehn Tage vor der Tat noch im Urlaub auf Teneriffa waren, wird die Spur wegen der zahlreichen Beziehungen nach München als "heiß" eingestuft. Auch als das Opfer in Teneriffa war, wurde der Porsche vor dem Wohnhaus von Andrea in Nehren gesehen. Zum Leidwesen der Polizei können die Zeugen keine genauen Angaben über die Serie der Nobelmarke machen, auch sind Kennzeichen und Farbe unbekannt. Einige Zeugen identifizieren den Wagen als 911-Carrera mit vier Ziffern im Kennzeichen, andere einen Porsche 944 mit ein bis zwei Ziffern.

Die Kripo Tübingen entscheidet sich zu einem sogenannten Täterausschluss-Verfahren, die umfangreichste, die zur damaligen Zeit je in Deutschland unternommen wurde. Im Jahre 1994 ist die Kriminaltechnik noch nicht so weit wie heute. Durch dieses Verfahren kann dem Täter die Tat nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, er kann jedoch bei Nichtübereinstimmung der Proben zu 100% als Täter ausgeschlossen werden. Die Kripo nimmt also von einer vorher bestimmten Personengruppe, die ein gewisses Täterprofil aufweist, Speichelproben. So kann mit jeder Probe nach und nach eine Person als möglicher Täter ausgeschlossen werden, und zwar so lange, bis einer übrigbleibt. Zwar reichte eine Überführung nach dieser Methode nach damaliger Rechtsprechung nicht für eine Verurteilung aus, jedoch könnte die Kripo dann durch entsprechende Ermittlungen einen Tatverdacht gegen eine bestimmte Person erhärten. Aus den lebenden Zellkernen im Blut oder Speichel der betreffenden Person wird im Labor der Träger der Erbsubstanz isoliert, eine mikroskopisch dünne, aber zwei Meter lange Eiweißmolekül-Spirale. So wird der individuelle genetische Fingerabdruck der Person festgestellt. Er wird verglichen mit dem Genprinting aus Spermazellen, die bei dem Mordfall sichergestellt wurden.

Bis zur Ausstrahlung des Mordes in "Aktenzeichen xy" werden rund 1.000 Porschebesitzer von der Kripo befragt bzw. überprüft. Von 250 Personen, die sich bei den Befragungen verdächtig gemacht haben bzw. kein Alibi vorweisen können, werden Blutproben genommen. Bis September 1993 kann jedoch kein Täter ermittelt werden.

Am 10.9.1993 bittet die Kripo Tübingen in "Aktenzeichen xy" die Zuschauer um Mithilfe. Der Mord an Andrea B. wird von Eduard Zimmermann als dritter Filmfall vorgestellt. Im Mittelpunkt der Fahndung steht die Frage an die Zuschauer, wer Hinweise zum elegant gekleideten Porschefahrer aus München machen kann. Bis zur Spätsendung gehen insgesamt 34 Hinweise ein. Viele dieser Hinweise beziehen sich auf die Identität des Porschebesitzers. Ein Anrufer macht konkrete Angaben über einen Halter eines Porsche 944 mit Münchner Kennzeichen, der zuletzt öfter in Begleitung einer Frau gesehen wurde, auf die die Beschreibung von Andrea B. passt. Zudem soll er mehrmals im Fitness-Studio Pegasus trainiert und in Gesprächen eine Andrea genannt haben.

Ungewöhnlich ist auch der Anruf einer weiteren Person im Studio. Diese Person betont mit verstellter Stimme, dass der Porschefahrer nicht der Täter sei. Die Fahndung könne abgeblasen werden. Danach legt der Anrufer auf.

In Fall des ersten Anrufs können die Beamten den Porschefahrer nach weiteren Ermittlungen in München vernehmen. Tatsächlich hat er Beziehungen nach Tübingen und auch Beziehungen zum "Pegasus", die Freundin des jungen Mannes ist jedoch eine Studentin aus Tübingen und nicht Andrea B. Wer der zweite Anrufer war, wird nicht geklärt. Ob es der wirkliche Täter, der Porschefahrer aus München oder ein Spaßanrufer war, konnte nie geklärt werden.

Weitere Hinweise ergeben sich aus der TV-Fahndung nicht. Der Polizei bleibt nur die Möglichkeit, durch das Täterausschluss-Verfahren weitere Blut- bzw. Speichelproben von Porschebesitzern aus München zu entnehmen. 2.000 weiteren Besitzern der Nobelmarke steht diese Prozedur jetzt bevor. Bis 1996 werden insgesamt 3.500 Porschefahrer befragt, in gut 900 Fällen wurde eine Blutabnahme angeordnet, alle zeigten sich kooperativ. Im Juni 1996 besuchen die Beamten auch den 30-jährigen Rolf M. aus München, der zum Tatzeitpunkt einen taubenblauen Porsche 928 fuhr. Er liefert den Beamten ein Alibi, nennt einen Zeugen und kann auch für den Tatzeitpunkt eine Quittung vorlegen. Da der Münchner ins Täterprofil passt, bittet ihn die Kripo Tübingen um eine Blutentnahme, die er jedoch verweigert. Für den 30-Jährigen sei die ganze Aktion reine Willkür und verletze zudem rechtsstaatliche Grundsätze. Er werde aus einem Zeugen zu einem Beschuldigten gemacht. Die Polizisten erwirken beim Amtsgericht Tübingen jedoch einen richterlichen Beschluss nach den Vorschriften der Strafprozessordnung, gegen den der Münchner Beschwerde einlegt.

Der Fall geht bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Karlsruher Richter entscheiden jedoch, dass eine solche Massengenfahndung rechtens sei. Das Gericht räumt der Polizei das Recht ein, zur Aufklärung schwerer Verbrechen auch von einer größeren Personengruppe Blutproben zu verlangen, eine Person kann somit zur Abgabe einer "freiwilligen" Blutabnahme gezwungen werden. Das Verfahren sei angemessen, um solche schweren Straftaten aufzuklären und stelle keinen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers dar. Insbesondere war nicht zu beanstanden, dass das Gericht die vom Beschuldigten angebotene Vernehmung einer Alibi-Zeugin anstelle der Blutprobe nicht habe gelten lassen. Denn dass Zeugenaussagen mehrere Jahre nach der Tat oft sehr ungenau sind, sei allgemein bekannt. Daher sei die Anordnung der Blutprobe weder willkürlich noch unverhältnismäßig. Angesichts eines Tötungsdelikts stelle eine Blutprobe nur einen geringen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, den jeder Beschuldigte hinzunehmen habe. Ob der Mann tatsächlich Beschuldigter sei, könne das Verfassungsgericht nicht überprüfen, dies sei alleine Aufgabe der Fachgerichte. Wer kein sicheres Alibi vorweisen konnte und auch aufgrund seines Alters und anderer Umstände zu dem Täterkreis passen konnte, kann zu einer freiwilligen Blutprobe für eine DNA-Vergleichsanalyse ("genetischer Fingerabdruck") gezwungen werden. In einem Teil gab das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer jedoch Recht: Testverweigerer darf die Staatsanwaltschaft nicht allein wegen der Verweigerung der Teilnahme als Verdächtige und damit als Beschuldigte einstufen. Andernfalls würde sowohl gegen die Unschuldsvermutung als auch gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen.

Es war das erste Urteil in einem konkreten Fall zum Thema Massengentest und kann somit als Grundsatzurteil eingestuft werden. Die Karlsruher Richter legitimieren mit diesem Urteil den § 81 StPO, der die rechtlichen Grundlagen für diese Art von Massengentest regelt. Aber auch der 30-jährige Münchner kann nach der Genanalyse als Mörder im Fall Andrea B. ausgeschlossen werden. Der Kripo bleibt somit nichts anders übrig, als weitere Porschebesitzer im Raum München zu überprüfen. Sie werden per Telefon, Fragebogen oder persönlich durch Kripobeamte befragt; wer sich verdächtig macht oder kein Alibi vorweisen kann, wird zur Blutabnahme gebeten. Diese Prozedur erreicht jetzt auch die Prominenten-Szene der Münchner Schickeria: Vier Prominente und eine große Anzahl von Rotlichtgrößen erhalten Besuch von der Polizei. Jetzt berichtet auch die Boulevardpresse über den Mordfall aus der schwäbischen Provinz. Der Schauspieler Claude-Oliver Rudolph, bekannt aus einem James-Bond-Film und als Bösewicht in vielen Krimis, wird ebenfalls von der Tübinger Kripo zur Blutprobe gebeten. Die Bild-Zeitung berichtet ausführlich über den Besuch der Polizei bei dem Schauspieler im Jahr 2000. Aber auch Rudolph scheidet erwartungsgemäß als Täter aus.

Teil 2

Seit dem Mord sind sieben Jahre vergangen, 4.000 Porschebesitzer wurden befragt, 1.000 Blutproben wurden untersucht, aber keine Spur führt zum Mörder. Die Polizei entschließt sich dazu, auch die Porschebesitzer nochmal zu überprüfen, die am Anfang aufgrund eines Täterprofils durch das Raster gefallen sind. Aber auch das persönliche und erweiterte Umfeld des Opfers soll nochmal untersucht werden, die Beamten stufen die Münchner Spur nicht mehr als primär ein.

Diese Ermittlungen führen die Beamten der Tübinger Polizei auch nach Ofterdingen zu einer Frau, die zur damaligen Zeit im Wohnhaus des Opfers als Putzfrau gearbeitet hat. Viel versprechen sich die Polizisten von diesem Besuch nicht, Hinweise auf einen Kontakt zwischen Andrea B. und der Reinigungskraft gab es bereits zum damaligen Tatzeitpunkt nicht, und eine Frau als Täterin konnte ausgeschlossen werden. Bei der Vernehmung im Frühjahr 2002 erfährt die Kripo jedoch, dass der Ehemann der Putzfrau öfter das Treppenhaus in Nehren geputzt hat. Sofort wird auch der 44-jährige Ehemann vernommen. Der Frührentner gibt zu, zur Tatzeit mehrmals das Treppenhaus in Nehren geputzt zu haben, da seine Frau neben der Tätigkeit als Reinigungskraft einen Job in einer Metzgerei angenommen hatte. Kurz nach Weihnachten sprach ihn Andrea B. an und fragte ihn, ob er der neue Hausmeister sei. Nachdem er diese Frage verneint hatte, bat ihn die attraktive Frau dennoch, nach einem klemmenden Rollladen zu sehen. Danach sei er zu einem Kaffee eingeladen worden. Weitere Kontakte stritt er ab. Die Kripo bittet ihn dennoch um eine freiwillige Speichelprobe und schickt diese ins Labor des LKA.

Am 8. Juli 2002 liegt das Ergebnis der DNA-Analyse vor: Der 44-jährige Frührentner Holger M. ist der Mörder von Andrea B., das sichergestellte Sperma stammt von ihm.

Am Abend des gleichen Tages wird Holger M. in seinem Haus in Ofterdingen festgenommen. Nach 9,5 Jahren ist einer der spektakulärsten Mordfälle im Schwabenländle aufgeklärt. Der Täter kommt nicht aus München, sondern aus Ofterdingen, nur 4 Kilometer vom Tatort entfernt. Der Täter fährt nicht Porsche und kommt auch nicht aus der High Society, er putzt und fährt Golf. In den Vernehmungen gesteht M. den Mord aus Nehren. Er hatte mit Andrea B. ein kurzes Verhältnis. Als er sich nach einer Liebesnacht wieder auf den Weg zu Frau und Kind machen wollte, kam es zu einer Auseinandersetzung. Er griff nach einem Messer und stach Andrea B. in den Hals, danach verließ er die Wohnung durch die Terrassentür. Gegen den Familienvater wird am 10. Juli 2002 Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Obwohl keine Anzeichen auf ein Sexualdelikt vorliegen, klagt ihn die Staatsanwaltschaft im Februar 2003 wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat und Vergewaltigung an.

Am 7. Mai 2003 wird in Tübingen gegen M. der Prozess wegen Mordes und Vergewaltigung eröffnet. Die Anklageschrift wirft dem 44-jährigen Angeklagten vor, in der Nacht zum 31.12.1992 die 24 Jahre alte Bauzeichnerin Andrea B. in ihrer Erdgeschosswohnung in dem kleinen Ort Nehren (Kreis Tübingen) unter Androhung von Gewalt erst vergewaltigt und dann mit einem Küchenmesser ermordet zu haben, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Der Angeklagte lernte das Opfer kurz nach Weihnachten bei seiner Putzarbeit kennen. Man kann ins Gespräch, er reparierte den Rollladen und wollte mehr. Seine Annäherungsversuche wurden von Andrea B. jedoch abgeblockt. Am 30. Dezember fuhr M. mit dem Ziel nach Nehren, mit Andrea zu schlafen, koste es, was es wolle. In dieser Nacht stach der Täter insgesamt acht Mal in den Hals des Opfers und schnitt ihr dabei die Kehle durch. Motiv war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte sich einer Anzeige durch das Opfer entziehen wollte und seine Ehe retten wollte. Diese wäre zerbrochen, wenn die Vergewaltigung ans Tageslicht gekommen wäre. Die Tat sei deshalb als Mord einzustufen.

Der Angeklagte will zu den Vorwürfen Stellung nehmen und aussagen. Die Vergewaltigung streitet der Angeklagte ab. 1958 war er in Dußlingen geboren worden, aufgewachsen ist er in der Nachbargemeinde Ofterdingen. Wegen einer Schreibschwäche und eines Sprachfehlers muss er die Sonderschule besuchen. Er schließt eine Mechanikerlehre ab, lernt am Arbeitsplatz seine spätere Frau kennen. Er war Hausmann und kümmerte sich um den Sohn. Heute ist er Frührentner und habe kaputte Hüften. Er hilft mitunter seiner Ehefrau bei ihren Putzjobs, die neben ihrer Arbeit eine Anstellung in einer Metzgerei angenommen hat. Er putzte zum Tatzeitpunkt auch das Treppenhaus in einem Wohnblock in Nehren.

Weihnachten 1992 sprach ihn Andrea B. an: „Sind Sie der Hausmeister?“ Er verneinte, die attraktive Frau bat ihn offenbar dennoch, nach einem klemmenden Rollladen zu sehen. Danach sei er zu einem Kaffee eingeladen worden. Auch noch ein zweites und drittes Mal. Er habe von seinen Eheproblemen erzählt, geflirtet und sich mit „Küsschen auf die Wange“ verabschiedet. Beim dritten Treffen wollte Andrea dann seine Telefonnummer. Am nächsten Tag dann am frühen Abend der Anruf. Die Technische Zeichnerin bittet ihn, zu ihr nach Hause zu kommen. Ab 22 Uhr sei sie bestimmt von der Arbeit aus dem Fitness-Club zurück. Er fuhr nach 22 Uhr nach Nehren, als seine Ehefrau eingeschlafen war. Sie habe ihm geöffnet. Auf nette Worte folgten Küsse, es kam zum Oral- und danach zum Geschlechtsverkehr. Als gehen wollte, drohte ihm das Opfer: „Wenn du nicht bleibst, erzähl ich alles deiner Frau und mache dein Leben kaputt“. Auf seine Bitten, das zu unterlassen, habe sie nicht gehört. Plötzlich hätte er das Messer in der Hand gehalten. „Feigling“ und „Versager“ habe sie ihn genannt. Er legte ihr das Messer an die Kehle, „dann kam es zu ein oder zwei Schnitten“. Dann sei er heimgefahren, habe sich zu seiner Frau ins Bett gelegt – und 10 Jahre lang geschwiegen.

Er könne bis heute nicht glauben, dass er diese Tat begangen habe, dass er zu so etwas fähig sei. Zehn Jahre lang hat er das Wissen um sein Tun mit sich herumgetragen. Als die Polizei ihm im vergangenen Sommer über eine DNA-Analyse auf die Spur kam, sei er erleichtert gewesen.

Der Prozess verläuft ziemlich unspektakulär. Die Ehefrau, die mit Perücke verkleidet im Gerichtssaal erscheint, verweigert die Aussage.

Die Gutachter der Rechtsmedizin sagen aus. Andrea B. ist in den frühen Morgenstunden des 31.12.1992 gestorben. Das Opfer wies acht Einstiche im Hals auf, dabei wurde auch die Kehle durchgeschnitten. Der enorme Blutverlust führte schließlich zum Tod von Andrea B. Die 24-Jährige hatte zudem vor ihrem Tod Geschlechtsverkehr, Spermaspuren wurden im Mund des Opfer gefunden. Allerdings wurden keine Verletzungen im Vaginalbereich gefunden, der sexuelle Kontakt erfolgte freiwillig.

Beamte der Kripo Tübingen berichten von den Ermittlungen in München vor Gericht. Hinweise auf den Angeklagten gab es am Anfang der Mordermittlungen nicht. Die Polizei wusste zwar, dass die Ehefrau des Angeklagten als Reinigungskraft Zutritt zu der Wohnanlage hatte, eine Frau schied jedoch als Täter aus, daher wurde die Ehefrau des Angeklagten kurz nach der Tat nicht weiter vernommen. Erst bei Vernehmungen im Jahre 2002 habe man den Hinweis erhalten, dass der Angeklagte ebenfalls Zutritt zur Wohnung hatte. In den Jahren davor habe man fast 5.000 Porschebesitzer aus München überprüft und 1.000 Blut- bzw. Speichelproben entnommen. Zeugen hatten das Opfer kurz vor der Tat mehrmals in Begleitung eines eleganten gekleideten Porschefahrers mit Münchner Kennzeichen gesehen. Auch heute glaubt die Kripo, dass es im Leben von Andrea B. einen zweiten Mann gab und dieser Mann der Porschebesitzer aus München sei. Die Identität wurde jedoch nie geklärt.

Der Freund wird vorgeladen. Am frühen Nachmittag des Silverstertages 1992 sei er nach Nehren gefahren, um seine Freundin für eine Silvesterparty in München abzuholen. Eigentlich wollte sie mit der Tübinger Mitfahrzentrale für Studenten in die Landeshauptstadt kommen, hatte jedoch keine Fahrgelegenheit gefunden. So entschloss sich der Angestellte eines Computerunternehmens, seine Freundin abzuholen. Auf sein Klingeln reagierte niemand, dann entdeckte er die offene Terrassentür in der Erdgeschosswohnung. Seine Freundin fand er blutüberströmt im Schlafzimmer. Dass ihn die Kripo durch eine Blutentnahme schnell als Täter ausschließen konnte, war für ihn eine Erleichterung. An einen zweiten Mann im Leben von Andrea glaubt er nicht, auch dass seine Freundin Sex mit dem Angeklagten hatte, konnte er zunächst nicht glauben. Beide waren eine Woche vor dem Mord noch auf Teneriffa. Die Beziehung war gefestigt, Sie kannten sich schon aus Schulzeiten. Andrea wollte zu ihm nach München ziehen. Sie habe sich bereits um einen Job bemüht, für das neue Jahr standen weitere Vorstellungsgespräche an. Auch einen Fitness-Club in München habe sie bereits gefunden, um ihrer Leidenschaft Aerobic nachzugehen.

Freunde und Arbeitskollegen beschreiben Andrea B. als zuverlässige und hilfsbereite Frau, die aber über ihr Privatleben nicht viel preisgab. Keiner der Zeugen kann sich an Äußerungen des Opfers erinnern, in denen ein Porschebesitzer als möglicher Mann im Leben von Andrea genannt wurde.

Die Anklage und die Nebenklage fordern in ihren Plädoyers lebenslange Haft für den 44-Jährigen. Die Indizienkette reiche aus für einen Mordvorwurf. Der Mann habe ein Messer bei sich gehabt, als er die Frau besuchte, und sei mit brachialer Gewalt über sie her gefallen. Zudem spreche die Spurenlage für einen Mord. Dagegen sei die Version der Affekthandlung eine vom Täter erdachte Geschichte. Für Mord gebe es nur eine Strafe: Lebenslang.

Die Verteidigung plädiert auf eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Nach Darstellung des Anwalts war sein Mandant nach einem freiwilligen sexuellen Kontakt zu dem Opfer aus Angst in hohe affektive Erregung geraten. Denn die 24-Jährige habe gedroht, die Ehefrau des Angeklagten zu informieren. Anzeichen für eine Vergewaltigung wurden durch die Gutachter klar widerlegt, für einen Verdeckungsmord liegen keine Beweise vor. Der Angeklagte habe einfach aus Angst die Nerven verloren, juristisch sei dies nicht als Mord zu werten.

Am 23.5.2003 wird nach sieben Verhandlungstagen vor dem Landgericht Tübingen das Urteil gesprochen. Die Schwurgerichtskammer verurteilt den Angeklagten zu elf Jahren Haft wegen Totschlags und widerspricht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Eine Vergewaltigung und somit eine Vertuschung der Tat liegen eindeutig nicht vor. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer hatte die 24-Jährige den Angeklagten zu sich in die Wohnung eingeladen. Es sei dann zu einem freiwilligen sexuellen Kontakt gekommen, das typische Verletzungsbild einer Vergewaltigung liege nicht vor. Die Frau habe dann gedroht, den Seitensprung der Frau des Angeklagten zu berichten. Dieser habe daraufhin der jungen Frau die Kehle durchgeschnitten, weil er fürchtete, seine Familie zu verlieren. Die Spurenlage spreche klar für eine Affekthandlung des Angeklagten. Jedoch habe der Angeklagte sein Opfer auf furchtbare und brutale Art und Weise getötet und aus sehr eigennützigen Motiven gehandelt, weil er sein Fehlverhalten verdecken wollte. Das verhängte Strafmaß sei tat- und schuldangemessen.

Im Frühjahr 2004 wird das Urteil rechtskräftig, der BGH bestätigt die Verurteilung wegen Totschlags.

Eines der bekanntesten Tötungsdelikte in "Aktenzeichen xy", die Fahndung nach dem Münchner Porschefahrer durch Zimmermann in der September-Sendung 1993 ist legendär. Der Fall ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in Baden-Württemberg. Aber nicht wegen der Motivlage in diesem Tötungsfall – Tötungsdelikte, um einen Seitensprung zu vertuschen, sind nicht selten. Die kriminalistische Suche nach dem Täter ist ungewöhnlich. Nehren hat sich durch diesen Fall einen Platz in den Geschichtsbüchern der deutschen Rechtsgeschichte verschafft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sprach ein Grundsatzurteil zum Thema Massengentest, legte die rechtlichen Grundlagen fest und legitimierte diese Fahndungsmethode der Kripo. Um Willkür bei der Tätersuche zu vermeiden, muss der Reihenuntersuchung ein Täterprofil zugrunde liegen. Im Jahre 2002 gab das Landgericht Regensburg aufgrund der Entscheidung der Karlsruher Richter in diesem Mordfall einer jungen Frau Recht, die sich geweigert hatte, eine Speichelprobe abzugeben. Im Sommer 2000 wurde im Main-Donau-Kanal im niederbayrischen Essing ein totes neugeborenes Mädchen aufgefunden. Die junge Frau konnte anhand eines ärztlichen Attests nachweisen, dass sie noch Jungfrau war. Das LG entschied, dass sie aus begreiflichen Gründen nicht als Täterin in Frage kommt und somit auch die Verweigerung einer Speichelprobe rechtens war. Heute ist eine DNA-Reihenuntersuchung bei entsprechender Spurenlage in der Fahndungsarbeit der Polizei Standard, viele Straftaten – auch xy-Fälle – konnten durch diese Massengentests aufgeklärt werden.

Ungewöhnlich ist sicher auch, dass zwei Methoden der Reihenuntersuchung angewendet wurden: Die heute bekannte DNA-Analyse konnte erst 1998 durchgeführt werden. Bei dieser Methode reicht für die Untersuchung Speichel, bei einem entsprechenden Treffer wird dies als schwerwiegendes Indiz gegen die Person gewertet. Am Anfang der Reihenuntersuchung in diesem Mordfall konnten die Beamten der Kripo Tübingen lediglich ein sogenanntes Täterausschluss-Verfahren anwenden, hierfür muss der Person Blut abgenommen werden. Ein Treffer bei dieser Methode reichte jedoch nicht, um die Person zu überführen, da die Wahrscheinlichkeit, dass andere Personen mit dieser Analyse das gleiche Blutbild aufweisen, zu hoch war. Jedoch konnten Personen, deren Blutbild nicht mit den vorgefundenen Spuren übereinstimmte, als Täter zu 100% ausgeschlossen werden – daher auch der Name Täterausschluss-Verfahren.

10 Jahre verfolgte die Polizei eine falsche Spur, nur durch Zufall wurde der Täter gefasst. Er fuhr keinen Porsche und war kein Prominenter. Er war der Putzmann und fuhr Golf. Man kann der Polizei mE jedoch keinen Vorwurf machen. Erst die Ermittlungen der Kripo zeigten das andere Gesicht des Opfers, welches sie gut vor Freunden und ihrem Lebensgefährten verbergen konnte. An die Existenz des Porschefahrers aus München glaubt die Kripo bis heute. Unbegreiflich ist jedoch auch für die Ermittler, wie sich die attraktive junge Frau auf diesen unscheinbaren Mann hat einlassen können. Fragen, die in diesem Fall unbeantwortet blieben.

Holger M. saß seine Haftstrafe ab und wurde vorzeitig wegen guter Führung entlassen. Heute befindet er sich wieder in Freiheit.

Ach ja, die Identität des Porschefahrers wurde nie geklärt.

Quellennachweise

  • Süddeutsche Zeitung – Artikel vom 9.1.1993-13.7.2002
  • Südkurier – Artikel vom 06.02.2003, 22.05.2003 und 24.05.2003
  • Stuttgarter Zeitung – Artikel vom 09.02.2000 und 08.05.2003
  • Nürnberger Nachrichten – Artikel vom 25.1.1994
  • Urteil des Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 200/9) Beschluss vom 27.2.1996
  • Urteilskommentierungen in Neuen juristische Wochenschrift (NJW) 1996 und 2003
  • Pressemitteilungen des LG Tübingen 2002-2003