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Kategorie:Unlauterer Vertrieb

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Beim unlauteren Vertrieb geht es darum, Produkte oder Dienstleistungen in einer Weise an den Mann zu bringen, das korrekten geschäftlichen Gebaren widerspricht und letztlich dem Verkäufer oder Vertriebsbeteiligten einen finanziellen Vorteil sichert. Es werden dabei nicht zwingend auch Straftaten begangen. Der entstandene Schaden bei den Opfern besteht z.B. daraus, dass überhöhte Preise gezahlt werden, die Waren oder Dienstleistungen nicht der zu erwartenden Art oder Qualität entsprechen, oder dass "aufgeschwatzte" Verträge eingegangen werden, auf die der überrumpelte Kunde ganz verzichtet hätte.
Zivilrechtlich könnten die Geschädigten solcher Maschen in zahlreichen Fällen durchaus gegen deren Urheber vorgehen. Typische Schwierigkeiten dabei sind jedoch die Beweislage, der Aufwand und die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens und oft auch die fehlende Belangbarkeit solcher Geschäftemacher - sei dies wegen Unauffindbarkeit oder späterem Konkurs eigens dafür betriebener Schwindelfirmen.