Zur Erreichung des Ziels bei den unterschiedlichsten Schwindel- und Betrugsmaschen kann es für den Täter notwendig oder von Vorteil sein, eine falsche Identität vorzugeben. Dies kann explizit, z.B. durch die Einführung seiner Person als eine vermeintlich andere, oder auch implizit, durch Vorlage eines anderen/gefälschten Ausweises, Tragen berufstypischer Bekleidung etc. erfolgen.
Mittels der vorgespielten Identität wird bspw.

    • ein Vertrauensvorschuss oder auch nur vermindertes Misstrauen beim Geschädigten oder anderen Beteiligten erreicht,
    • ein insgesamt realistisch wirkendes Szenario für den jeweils geplanten Betrug (falscher Handwerker, falscher Hausmeister u. dgl.) hergestellt,
    • oder auch schlicht die anschließende Verfolgung des Täters (z.B. Scheckbetrug mit falschem Personalausweis) erschwert oder gar verunmöglicht.

Besondere Unterarten der falschen Identität sind Falsche Amtsperson, Falscher Prüfer sowie auch der Identitätsdiebstahl. Bei letzterem wird die konkrete Identität einer anderen Person angenommen, welche davon nichts weiß oder dies zumindest mit Sicherheit nicht billigen würde.